Tag: 29. Dezember 2021

Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen BedarfBekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf

Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen der „Deckung des täglichen Bedarfs“ und unterliegen somit nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute entschieden.

Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember entschieden, dass nur noch Läden für Waren des täglichen Bedarfs von Personen ohne Impfnachweis betreten werden dürfen. Per Definition des Kabinetts fielen Bekleidungsgeschäfte nicht unter die Kategorie “Waren des täglichen Bedarfs” – das sah aber nun das Gericht anders. In der Begründung einer Ablehnung eines Eilantrages heißt es wörtlich: 

Der Katalog an Geschäften zum täglichen Bedarf sei zudem ausdrücklich eine nicht abschließende Auflistung („insbesondere“). Vor diesem Hintergrund sei der Begriff der Geschäfte, die der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen, so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.

Damit ist nun der Weg geebnet, Bekleidungsgeschäfte auch ohne Impfnachweis zu öffnen. Das Gericht hatte bereits Mitte Dezember Spielzeugläden von der 2G-Regelung ausgenommen – mit de, Verweis darauf, dass Spielzeug für Kinder sehr wohl täglicher Bedarf sein. Über die 2G-Regel an sich als notwendige Schutzmaßnahme hatte der BayVGH nicht zu entscheiden.

Der Bayerische Einzelhandelsverband begrüßte die heutige Entscheidung, bedauerte aber, dass sie nicht schon im Weihnachtsgeschäft gefallen ist. 

Neu im Shop!
AKTUELLES
Mehr lesenMehr lesen

Auch in Amberg: Ansammlungen an Silvester und Neujahr von mehr als 10 Personen verbotenAuch in Amberg: Ansammlungen an Silvester und Neujahr von mehr als 10 Personen verboten

Die Stadt Amberg legt mit einer Allgemeinverfügung Bereiche fest, in denen an Silvester 2021 und an Neujahr 2022 Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind. Dieses Verbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022, 9 Uhr, rund um die Wallfahrtskirche Maria Hilf, um die Lorettokapelle, um die ehemalige Bergwirtschaft und für weitere Örtlichkeiten auf dem Mariahilfberg, sowie für die gesamte Altstadt inklusive Stadtgraben und den Bahnhof/Busbahnhof. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich in diesen Bereichen unverzüglich zu zerstreuen.

Die Festlegung der Örtlichkeiten erfolgt um die Gefahr der unkontrollierten Weiterentwicklung des Infektionsgeschehens und einer Belastung des Gesundheitssystems in Amberg und der Region zu verhindern. Das Infektionsgeschehen weitet sich vor allem dann aus, wenn Personen engen persönlichen Kontakt haben. Der Mariahilfberg und die Altstadt sind in den Abendstunden an Silvester stets ein beliebtes Ziel für feiernde Personen. Insbesondere die Terrasse der ehemaligen Gaststätte, aufgrund des Ausblicks über die Amberger Altstadt, sowie der Marktplatz sind attraktive Anziehungspunkte bei Besucherinnen und Besuchern, unter denen sich erfahrungsgemäß auch Familien mit Kindern befinden.

Lesen Sie auch:
UPDATE zu Silvester – strengere Regeln gelten ab sofort

In der Ministerpräsidentenkonferenz ist vergangene Woche beschlossen worden, die Corona-Regeln zu verschärfen. Außerdem wurden Entschlüsse zu Silvester getroffen. Beide Beschlüsse wurden in Bayern umgesetzt, gültig ab heute. Hier eine Übersicht: Generelle Regelungen Ab heute gelten in Bayern neue Kontaktbeschränkungen, auch...

...mehr lesen
Neu im Shop!
AKTUELLES
Mehr lesenMehr lesen

Alte Christbäume richtig entsorgenAlte Christbäume richtig entsorgen

Schon bald haben die Christbäume in unseren Wohnzimmern ihren Glanz verloren – spätestens am Dreikönigstag werden die meisten entsorgt. Doch wohin mit dem einst so funkelnden Baum? Im Amberg gibt es mehrere Möglichkeiten.
Abholung daheim

Die KJG St. Martin holt auch diesmal wieder die alten Christbäume ab. Wer seinen Baum, nachdem er seinen Glanz verloren hat, also loswerden möchte, kann sich bei der Aktion anmelden. Für vier Euro wird der Baum (bitte allen Schmuck entfernen) dann am 08.01. direkt vor der eigenen Haustür abgeholt. Der Erlös dieser Aktion kommt der Jugendarbeit der KJG zu Gute.

Anmelden geht ganz einfach: Entweder unter 0151-28713586 anrufen, eine SMS schicken oder sich per WhatsApp anmelden.

Auch auf der Homepage der KJG St. Martin ist die Anmeldung möglich:

https://www.kjg-st-martin.de/christbaumabholaktion-627449.html

Anmelden geht ganz einfach:
Christbäume am Dultplatz entsorgen

Im Zeitraum vom 3. bis 16. Januar 2022 können in einem durch Absperrung und Hinweisschildern abgegrenzten Bereich auf dem Dultplatz/Messegelände in der Bruno-Hofer-Straße ausgediente Christbäume entsorgt werden. Weihnachtsschmuck und eventuell zum Transport benutzte Plastiktüten müssen entfernt werden, da die Christbäume kompostiert werden.

Neben dieser Abgabemöglichkeit weist die Abfallberatung darauf hin, dass auf beiden Wertstoffhöfen im Frauental 7 (Gailoh) und in der Max-Planck-Str. 25 (Industriegebiet Nord) ganzjährig Grüngut, also auch die Christbäume kostenlos abgegeben werden können.

So bleiben die Bäume länger frisch
  • Schon gewusst? Pro Tag kann ein Weihnachtsbaum bis zu zwei Liter Wasser brauchen. Sorgen Sie also stets für genügend Wasser im Christbaumständer. Frisches Leitungswasser ist ausreichend.
  • Verzichten Sie auf künstliche Zusätze oder Hausmittel wie Spülmittel, Salz oder Zucker.
  • Zusätzlich können Sie die Nadeln täglich mit einem Wasserzerstäuber besprühen. Aber Vorsicht bei elektrischer Beleuchtung!
Neu im Shop!
AKTUELLES
Mehr lesenMehr lesen