2G und 3G bleiben bis 02. April

Bayern geht (mal wieder) einen Sonderweg: Bundesweit sollen am Sonntag, den 20.03. alle tiefgreifenden Corona-Beschränkungen fallen. Die bayerische Staatsregierung aber nutzt die Übergansfrist bi 02. April.

Der Blick auf die aktuellen Inzidenzzahlen hatte die Vermutung nahegelegt: Der sogenannte “Freedom Day”, also der Tag, am dem alle Regeln fallen, kommt erstmal nicht so schnell. Zwar will die Bundesregierung alle “tiefgreifenden Regelungen” zum Sonntag abschaffen, und sich nur noch auf einen sogenannten Basis-Schutz aufrechterhalten. Alle anderen Regelungen sollen in den Händen der Bundesländer liegen und sich auf Hotspot-Regelungen beschränken.

Allerdings gibt es eine Regelungen, die den Ländern eine Übergangsfrist bis zum 02. April einräumt – also noch einmal zwei Wochen. Die nutzt die Staatsregierung nun – und verlängert die 2G- und 3G-Regelungen bis zu diesem Stichtag. Restaurantbesuche sind erstmal auch weiterhin nur mit Maske, Impfung oder Test möglich, ebenso bleibt die Maske beim Einkaufen ein fester Begleiter. 

BEGRÜNDUNG

„Angesichts der Pandemielage nutzt Bayern die Übergangsfrist, um wichtige Corona-Maßnahmen wie Maske und 2G/3G-Regelung bis zum 2.4. beizubehalten. Wenn die Impfquote nicht signifikant steigt, drohen uns bei dem Corona-Kurs des Bundes erhebliche Risiken – nicht jetzt, aber im Herbst.“

Dr. Florian Herrmann
Staatskanzleiminister
Was wird gelockert

Allerdings gibt es auch Lockerungen – und das schon ab kommendem Samstag: Bereits ab 19.3. entfallen alle Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Volksfestverbot sowie Sonderregelungen für Versammlungen und Gottesdienste. Auch die Kontaktverbote sind dann Geschichte. 

Grund- und Förderschüler müssen ab nächsten Montag (21. März) keine Masken mehr am Platz im Unterricht tragen. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sagte, das sei ein erster Schritt – auch “um zu beobachten, was es bedeutet”. Eine Woche später (28. März) fällt dann auch die Maskenpflicht für die 5. und 6. Klassen weg. Wird ein Corona-Fall in einer Klasse festgestellt, sollen alle Schüler wieder eine Schutzmaske tragen. Auf sogenannten Begegnungsflächen – also beispielsweise auf Gängen und Toiletten – bleibt es vorerst bei der Maskenpflicht für alle.

Was passiert nach dem 02. April?

Bundesweit einheitlich soll nach der Übergangsfrist nur ein “Basisschutz” greifen: Möglich bleiben Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr. Auch in Zügen und Flugzeugen sollen weiterhin Masken getragen werden. Zudem kann eine Testpflicht an Schulen sowie in Kliniken, Pflegeheimen, Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen angeordnet werden.

Darüber hinaus soll eine “Hotspot-Regelung” den Ländern strengere Maßnahmen erlauben. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Landtag für eine Stadt, eine Region oder das ganze Bundesland die “Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage” feststellt. 

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