Ab 16. November gilt für Gastronomie und Beherbergung bayernweit die 2G-Regel. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag in München hingewiesen. Er betonte: „Die vierte Welle der Corona-Pandemie ist in vollem Gange. Die Infektionszahlen sind auf Rekordhöhe. Nur mit konsequenten
Zutrittsbeschränkungen wie 2G kann es uns gelingen, unser Gesundheitssystem vor einer noch dramatischeren Belastung zu schützen. Daher haben wir uns heute in der Koalition darauf verständigt, strengere Zugangsregelungen für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in Bayern einzuführen und fordern den Bund auf, eine Rechtsgrundlage für ein verpflichtendes 2Gplus in Clubs und Discotheken zu
schaffen.
Der Minister fügte hinzu: „Gäste von Restaurants und Beherbergungsbetrieben benötigen ab dem 16. November einen Impf- oder Genesungsnachweis. Die 14. Bayerische Infektions-Schutzmaßnahmenverordnung wird dafür entsprechend angepasst.“ Mit Blick auf die bayerischen Clubs und Diskotheken fordert die Koalition den Bund auf, eine Rechtsgrundlage für eine verpflichtende 2Gplus-Regel zu schaffen. Das hieße, dass ein Zutritt nur noch geimpft oder genesen und getestet möglich sein würde.
„Da wir diese Rechtsgrundlage des Bundes momentan aber noch nicht haben, bieten wir den Betreibern von Clubs und Diskotheken in Bayern ebenfalls ab Dienstag kommender Woche die Wahl: Entweder sie etablieren eine freiwillige 2Gplus-Regel für ihr Geschäft oder es gilt 2G. Dann muss in den Räumen verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden“, erläuterte der Minister und unterstrich: „Die aktuelle Lage ist höchstdramatisch und besorgniserregend. Wir müssen die Maßnahmen daher dringend verschärfen. Nach wie vor werbe ich um die Unentschlossenen: Lassen Sie sich impfen! Die Impfung ist der einzige Weg aus der Pandemie.“
Holetschek schloss mit einem Appell an die Menschen in Bayern: „Was uns allen klar sein muss, ist: Wir werden nur erfolgreich sein, wenn wir alle unseren eigenen, individuellen Beitrag leisten, wenn wir unsere Eigenverantwortung ernst nehmen und dementsprechend handeln: Kontakte reduzieren, Masken konsequent aufbehalten, Abstand und Hygiene wahren. Es liegt in unser aller Hände, zum Gelingen beizutragen.“
Von diesem Samstag an sind wieder kostenlose Corona-Schnelltests für alle möglich. Das legt eine Verordnung des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn fest, die am Freitag verkündet wurde. Der Bund führt damit das vor rund einem Monat stark eingeschränkte Angebot der “Bürgertests” wieder auf breiter Front ein. Damit haben alle mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Schnelltest durch geschultes Personal – auch unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Bescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln dienen.
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