Ab Montag nur noch “Click & Collect”

Es war leider ein (vorerst) kurzes Vergnügen: Ab morgen (Montag 19. April) ist schon wieder Schluß mit "Click & Meet". Amberg wechselt wirde zurück zu "Click & collect".

Der Grund für die “neue alte” Regelung: Die Inzidenzzahlen sind zu hoch. Am Mittwoch stiegen sie zum ersten mal über die Grenze von 200 – und dort blieben sie heute. Das bedeutet, dass nach aktueller Regelung der bayerischen Staatsregierung strengere Regelungen eingeführt werden müssen. Die Stadt selbst hat da keinen Spielraum und muss –  Besuche in Geschäften des “nichtalltäglichen Bedarfs” untersagen. Diese bayerische Notbremse tritt immer dann in Kraft, wenn der Grenzwert von 200 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. 

Für die Amberger Händler kommt das tatsächlich zur absoltuten Unzeit. Gerade erst hatten sich die Kunden an die Besuche mit Termin und Test gewöhnt, schon ist es wieder vorbei damit. Dabei liefen die ersten Tage eigentlich gar nicht so schlecht: Die Geschäfte waren zwar nicht übervoll, aber es kam immerhin wieder Kundschaft. Die Tests liefen gut organisiert und unkompliziert. Und nun?

Der Weg zurück

Sobald die Inzidenzzahlen wieder unter den Wert von 200 sinken und dort auch wieder an drei aufeinanderfolgenden Tagen verharren, dürfen die Geschäfte wieder “Click & Collect” anbieten. Aktuell liegen die Zahlen übrigens bei 265. Es dürfte also ein etwas längerer Weg werden. Bis dahin können Kunden also ihre bestellte Ware direkt an der Ladentür abholen.

Die Grenzwerte:

Was offen bleibt

Des Gesetzgeber umschreibt es so: “Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause („to go“) durch die Gastronomie bleibt weiterhin erlaubt”. Offen bleiben ebenfalls Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Optiker, Banken, Brief- & Versandhandel und Läden für Tierbedarf. Auch Läden für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Fußpfleger, Nagelstudios und Kosmetiksalons dürfen weiterhin ihre Leistungen mit Termin anbieten. Theater, Konzerte, Opern, Kinos bleiben allerdings geschlossen. 

Maskenpflicht bleibt bestehen

Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot in stark frequentierten Bereichen der Innenstadt bleiben ebenfalls bestehen. Die Regelung gilt ohne Ausnahme für diese Bereiche:

Busbahnhof, Bahnhof mit Bahnhofsvorplatz, Multifunktionsplatz, Vorplatz zur Bahnhofsunterführung, Bahnhofstraße, Rathausstraße, Marktplatz, Eichenforstplatz, Salzstadelplatz, Georgenstraße, Weinstraße, Schrannenplatz, Viehmarkt, Paradiesgasse, Paradiesplatz, Rossmarkt, Malteserplatz und Marienstraße.