UPDATE: Änderung der aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung!

#WirBleibenZuHause – das ist das Motto, unter das die Ministerpräsidentenkonferenz die Beschlüsse ihrer gestrigen Sitzung (22.03.2021) gestellt hat. Diese Beschlüsse haben weit reichende Konsequenzen für Handel und Gastronomie – zumindest über Ostern! 

Private Zusammenkünfte sind über Ostern im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im 4 öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.

Söder: Ab 12. April ist Click & meet zwischen einer Inzidenz von 100 bis 200 mit Test erlaubt! Darunter sind generelle Öffnungen möglich! 

Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, will die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten

In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 werden weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:
  • Tragepflicht medizinischer Masken

    von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;

  • weitergehende Verpflichtungen

    in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.

  • Ausgangsbeschränkungen

    bleiben bestehen

  • verschärfte Kontaktbeschränkungen

    sind möglich, abhängig von der Inzidenz

Hier die Beschlüsse im Wortlaut (Stand 23.03.2021)