Mit der Einstufung als”dunkelrot”, “rot” oder “gelb” treten automatisch strengere Einschränkungen in Kraft, die die Verbreitung des Coronavirus eindämmen sollen. Sie sind jeweils ab dem Tag nach der Einstufung gültig.
Außerdem gilt Maskenpflicht bei besonderer Anordnung, zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr, in Schulen, im Krankenhaus in der Gastronomie oder wenn der Mindestabstand (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann.
Maximal zehn Personen oder zwei Haushalte bei privaten Feiern und Kontakten
Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt auch im Freien dort, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, unter anderem in Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden, in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und Hochschulen
Sperrstunde ab 23 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen