Bayern lockert bei Kultur und Sport

Mehr Zuschauer bei Kulturveranstaltungen, keine Geisterspiele und mehr Möglichkeiten für die Jugendarbeit: Bayern lockert seine Corona-Regelungen trotz steigender Inzidenzwerte. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Änderungen treten am Donnerstag, 27.01.2022 in Kraft.
50 Prozent für die Kultur & den Sport

So sollen nach dem Willen des Kabinetts künftig wieder 50% der möglichen Zuschauer bei Kulturveranstaltungen zugelassen werde. Bisher liegt die Grenze bei 25%. Betroffen wären neben Theater und Opernhäusern zum Beispiel auch Kinos. Die Kulturbranche ist von den Schließungen infolge der Corona-Pandemie besonders betroffen, einen Vollbetrieb gab es dort seit fast zwei Jahren nicht mehr. 

"Dass wir nun wieder mehr Gäste in die Kinos lassen dürfen, ist ein richtiges und wichtiges Signal für uns. Zwar kommt es ein wenig zur Unzeit, denn vor dem Hintergrund rapide steigender Zahlen scheint es seltsam, jetzt „Lockerungen“ zu bringen. Aber in Wirklichkeit ist es eher eine Anpassung an die Regelungen, wie sie zu einem großen Teil schon in anderen Bundesländern gelten. Und nun auch einmal von der Regierung „gesehen zu werden“, tut auch mental gut. So viele Menschen arbeiten in den verschiedensten Bereichen der Kultur – vom Reinigungspersonal bis hin zum Caterer, Platzanweiser oder Theaterleiter. Künstler und Kulturschaffende sowieso. Dabei wollen wir bestimmt nicht unvorsichtig werden, aber Kultureinrichtungen sind – bescheinigt von mehreren Studien – im Vergleich eher ungefährlich. Warum hier trotzdem immer noch strengere Regeln gelten als in der Gastronomie, ist uns nicht komplett klar geworden. Aber während wir uns weiter für einen vernünftigen und verantwortungsvollen Betrieb der Kulturstätten einsetzen, freuen wir uns erst einmal, dass wir erst einmal wieder mehr Gäste begrüßen dürfen."

Stephan Götz

Theaterleiter Cineplex Amberg

Im Sportbereich treffen die Lockerungen vor allem den Profibereich: Dort sind derzeit in Bayern nur Geisterspiele, also ohne Zuschauer, erlaubt. Das soll sich nun ändern: Bei sportlichen Großereignissen gilt künftig eine Obergrenze von 10.000 Zuschauern, bei andern Veranstaltungen sind 50% der eigentlichen Kapazität zugelassen. In vielen anderen Bundesländern sind bereits seit einiger Zeit wieder zugelassen.

Bayern setzt damit erneut einen Entschluss der Bund-Länderkonferenz (auch Ministerpräsidentenkonferenz MPK) um. Die hatte sich eigentlich gestern darauf geeinigt, keine Lockerungen zu ermöglichen.

 "Die Mehrzahl der Bundesländer, denken wir beispielsweise an den Fußball, hat die ganze Zeit Zuschauer, und zwar zum Teil viele. Es geht um den Fußball, aber auch um Eishockey, Handball oder Basketball. Einige der Vereine sind möglicherweise kurz vor der Existenzgefährdung  Deshalb muss man hier nun einen vernünftigen Weg finden."

Dr. Markus Söder

bayerischer Ministerpräsident

Erleichterungen für die Jugendarbeit

Deutliche Erleichterungen gibt es für die Jugendarbeit: Künftig gilt für alle Schüler auch im Freizeitbereich 3G – das ermöglicht auch ungeimpften Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme an Sport- und anderen Vereinsangeboten. 

Auch für Handwerks-, Meisterprüfungen und vor allem auch Fahrschulen gilt diese neue Regelung. 

Begründet wird diese Entscheidung mit den durchgehenden Tests in den Schulen. Keine andere Gruppe werde so engmaschig getestet wie die Schüler, so Florian Herrmann, der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei bei der heutigen Pressekonferenz. 

Keine Änderungen der Zugangsregelungen

Keine Änderungen wird es jedoch bei den Zugangsregelungen geben. So gilt auch künftig bei Kultur- & Sportveranstaltungen 2G+, also Zutritt nur mit Impf- oder Genesenennachweis sowie versplichtend einem aktuellen Schnelltest. 

Die 2G+-Regelung im Handel, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gekippt hatte, will die Staatsregierung nicht überarbeiten und auch nicht mehr reaktivieren. So gilt im Handel künftig auch weiterhin lediglich FFP2-Maskenpflicht.

Übersicht zu den aktuellen Regelungen gemäß der 15. BayIfSMV
Die Änderungen im Wortlaut

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird zum Donnerstag, den 27. Januar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

• Die Kapazitätsbeschränkungen für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen (§§ 4, 4a der 15. BayIfSMV) werden angepasst. Die Kapazität darf künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Im Übrigen bleibt es bei 2G plus und 2G sowie in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen bei FFP2-Maskenpflicht. Hier bleibt Bayern bei einem höheren Schutzniveau als in anderen Ländern.

• In den allermeisten Ländern werden im Profisport (v.a. Fußballbundesligaspiele) in begrenztem Maß Zuschauer zugelassen. Auch in Bayern sollen daher künftig zu überregionalen Sportveranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen erwartet werden, Zuschauerkapazitäten zu 25 Prozent genutzt werden können. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen (z.B. Konzerte). Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regeln (insbesondere 2G plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverkaufs- und -konsumverbot).

• Bayern hat frühzeitig an seinen Schulen ein umfassendes Testregime mit mindestens drei Mal wöchentlichen Testpflichten eingerichtet. Mit Blick auf diese engen Kontrollen und die Bedeutung für die soziale Teilhabe können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, künftig generell – auch ohne Impfung oder weiteren Test – zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) zugelassen werden.

• Die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr wurde schon in mehreren Ländern gerichtlich beanstandet, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sie vergangene Woche außer Vollzug gesetzt. Bayern setzt diese Entscheidung um und hebt die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte auf. Ein hoher Schutz wird im gesamten Einzelhandel jedoch weiterhin gewährleistet: Es gilt für Kunden strenge FFP2-Maskenpflicht und eine Begrenzung der zulässigen Kundenzahl (sog. 10qm-Regel).

• Prüfungen, Meisterkurse und der gesamte Fahrschulbereich sind künftig nach 3G zugänglich. Damit wird insbesondere der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Meisterkursen Rechnung getragen.

• Soweit bislang in der 15. BayIfSMV die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest.

• Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.

• Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.

Die 2G+-Regelung im Handel, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gekippt hatte, will die Staatsregierung nicht überarbeiten und auch nicht mehr reaktivieren. So gilt im Handel künftig auch weiterhin lediglich FFP2-Maskenpflicht.

 

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