„Im Rahmen des Bürgerentscheids können die Ambergerinnen und Amberger im Kern darüber abstimmen, ob das laufende Bebauungsplanaufstellungsverfa
„Diese Form, sein Stimmrecht auszuüben, bietet für die Bürgerinnen und Bürger viele Vorteile“, betont der stellvertretende Wahlleiter und Leiter des städtischen Einwohneramtes Martin Schafbauer. Nicht nur, dass man am Wahltag selbst und damit bestens informiert seine Stimme abgeben könne und das Wahlgeheimnis zuverlässig sichergestellt sei. Dank kurzer Wege und der Tatsache, dass Papiermüll vermieden wird, handle man dadurch auch umweltbewusst. Hinzu komme, dass Druck- und Portokosten vermieden werden, kein Postwegrisiko bestehe und auch kaum die Gefahr, dass der Stimmzettel ungültig ist. Aufgrund barrierefreier Zugänge und eines Hygienekonzepts gebe es auch keinen weiteren Grund, nicht ins Wahllokal zu kommen, so Schafbauer
Stimmberechtigte Ambergerinnen und Amberger werden daher gebeten, ihre Post in den nächsten Tagen sorgfältig zu prüfen. Bis spätestens 2. Juli müsste die Wahlbenachrichtigung bei ihnen eingegangen sein.
„Bitte machen Sie sich im Vorfeld mit dem Sachverhalt vertraut und beteiligen Sie sich an der Abstimmung“, appelliert Bürgermeister Martin J. Preuß bei dieser Gelegenheit an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die zur Teilnahme an dem Entscheid berechtigt sind.
Um einen Überblick über das seit 2019 laufende Verfahren zu bekommen, stellt die Stadt Amberg die Historie und die im Ratsinformationssystem stets aktuell hinterlegten Beschlussunterlagen kompakt als Anlage zur Wahlbenachrichtigung zur Verfügung.
Die Informationen können darüber hinaus aber auch inklusive der Entwürfe von ersten Plänen, Ansichten und weiteren Details unter www.amberg.de/buergerentscheid gebündelt im Internet eingesehen werden. Auch ein Musterstimmzettel zur eigenen Vorbereitung sowie Informationen zu den Gültigkeitsvoraussetzung eines Bürgerentscheids und die Erläuterung von Rechtsfolgen können in der Anlage zur Wahlbenachrichtigung und auf der städtischen Website nachgelesen werden.
JA bedeutet:
- Der geplante Bebauungsplan kann nicht umgesetzt werden
- Der Anbau kann nicht genehmigt werden
- Die Sanierung liegt vorerst auf Eis, da der mögliche Investor dafür nicht zur Verfügung steht
Nein bedeutet:
- Der geplante Bebauungsplan kann genehmigt werden
- Das bestehende Gebäude kann erweitert werden
- Die jetzige Bergwirtschaft kann saniert werden
JA bedeutet: Keine Erweiterung, kein Anbau und (vorserst) keine Sanierung
NEIN bedeutet: Die Sanierung und Erweiterung kann in Angriff genommen werden
Ein kleines Hotel soll am Fuße der Bergkirche die bereits bestehende Wirtschaft ergänzen und das Projekt wirtschaftlich tragfähig machen. Zwanzig Zimmer sollen entstehen, die, wie auch ein neuen Veranstaltungssaal in den Berg hineingenbaut werden soll. Von der Stadt aus wäre, so Architekt Georg Zunner, Investor Michael Fellner und Baureferent Markus Kühne unisono, beinahe nichts davon zu sehen. Gegenüber den ersten Plänen wurde der Anbau nun um einen Winkel von 15° gedreht. So rückt das Gebäude weiter von der Bergkirche ab – kleine Ursache, große Wirkung: Erstmals wäre so ein barrierefreier Weg um die Wallfahrtskirche herum möglic. Und auch eine öffentlich Aussichtsplattform ist geplant. Dort können die Amberger dann den Blick auf ihre Stadt ganz ohne Verzehrpflicht im Wirtshaus genießen. Auch diese Plattform soll barrierefrei werden.
Mit nur einer Gegenstimme befürwortete der Stadtrat diesen Entwurf. Die Weiterverfolgung des Bebauungsplanverfahrens mit denen neuen Ideen wurde abgesegnet, allerdings vorerst nicht weiterverfolgt. Grund für diese unfreiwillige Pause ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Regensburg vom 28. April diesen Jahres: Das Gericht stimmte der Ansicht der Stadt Amberg, die Begründung für das Bürgerbegehren sei eine “Täuschung des Wählers”, nicht zu. Die “IG Berg” hatte bis Anfang 2020 insgesamt 3234 Unterschriften für das von ihr angestrebte Bürgerbegehren gesammelt und an die Stadt übergeben. der Stadtrat allerdings lehnte die Durchführung des Begehrens mit 30:8 Stimmen ab. In der damaligen Beschlussvorlage wurde deutlich, dass die Stadtverwaltung in der Formulierung des Begehrens eine Wählertäuschung vermutet.
JA! Die Abstimmung ist auch per Briefwahl möglich. Die dazu nötigen Unterlagen können hier angefordert werden: https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9361000
Das Bürgerbegehren wäre im Sinne der Antragsteller erfolgreich, wenn
- die Mehrheit der Wähler und Wählerinnen gültig mit „JA“ stimmt und gleichzeitig
- diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten entspricht (= rd. 6.800 Wähler und Wählerinnen).
Würde die Mehrheit der Wähler und Wählerinnen gültig mit „Nein“ stimmen oder das Quorum von 20 Prozent nicht erreicht werden oder bei Stimmengleichheit, wäre das Bürgerbegehren nicht erfolgreich. (Art. 18 a Abs. 12 Gemeindeordnung)
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses und bindet den Stadtrat ein Jahr lang. Innerhalb eines Jahres kann der Bürgerentscheid – ohne wesentliche Änderung der dem Bürgerentscheid zugrunde liegenden Sach- und Rechtslage - nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden (Art. 18 a Abs. 13 Gemeindeordnung).
Findet das Bürgerbegehren die notwendigen Mehrheiten, wäre das am 16.12.2019 begonnene Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Amberg AM 153 „Sanierung und Erweiterung der Gaststätte auf dem Mariahilfberg“ ohne weitere Beschlussfassung automatisch beendet.
Wäre das Bürgerbegehren dagegen erfolgreich, könnte das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als offener Prozess mit den bisher bekannten Eckdaten weitergeführt und die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen müssten innerhalb des laufenden Verfahrens unter Berücksichtigung von ggf. notwendigen Gutachten durch den Stadtrat öffentlich abgewogen und entschieden werden.
Nein. Die Pläne sind noch nicht final und müssen erst noch Gutachtern und dem Stadtrat vorgelegt werden.
Nein. Derzeit steht kein anderer Investor zur Verfügung - weder für eine Sanierung noch für eine andere Form des Ausbaus.
Nein. Derzeit sind die Zufahrtstraße, der Platz an der Loretto-Kapelle und vor der Bergkirche nicht Gegenstand der Planung und sollen auch nicht verändert werden..
Nein. Die Stadt ist nicht Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks und kann die Pläne lediglich genehmigen oder ablehnen. Inhaber ist die kath. Filialkirchenstiftung "Mariahilfberg-Kirchenstiftung". Diese hat die aktuelle Planung in einem Wettbewerb favorisiert.
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