Bergwirtschaft: Stadt muss Bürgerentscheid zulassen

Die Entscheidung ist gefallen: Der Amberger Stadtrat hätte den von der “IG Berg” initiierten Bürgerentscheid nicht ablehnen dürfen. Die Ablehnung war rechtswidrig, das hat das Verwaltungsgericht Regensburg heute entschieden. .

Das Gericht stimmt damit der Ansicht der Stadt Amberg, die Begründung für das Bürgerbegehren sei eine “Täuschung des Wählers”, nicht zu. Die IG Berg hatte bis Anfang 2020 insgesamt 3234  Unterschriften für das von ihr angestrebte Bürgerbegehren  gesammelt und an die Stadt übergeben. der Stadtrat allerdings lehnte die Durchführung des Begehrens mit 30:8 Stimmen  ab. In der damaligen Beschlussvorlage wurde deutlich, dass die Stadtverwaltung in der Formulierung des Begehrens eine Wählertäuschung vermutet. 

Die bisherige Bergwirtschaft soll nach dem Willen der Verantwortlichen umfassend saniert und erweitert werden.

HINTERGRUND

Die Bergwirtschaft muss auf jeden Fall vor einer weiteren Nutzung saniert werde. Die Bausubstanz ist zum Teil marode. Auch an der Kirche selbst stehen dringende Sanierungsarbeiten zur Stützung des Fundaments an.

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