Kategorie: Unternehmer

Eine echte Erfolgsgeschichte: ein Jahr „Amberg bei eBay Deine Stadt“Eine echte Erfolgsgeschichte: ein Jahr „Amberg bei eBay Deine Stadt“

Amberg bei eBay“ ist ein lokaler Online-Marktplatz für Amberg, „Amberg liefert“ und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Amberg mbH zusammen mit eBay Deutschland eingerichtet haben. Käufer*innen finden dort die Angebote zahlreicher lokaler Händler*innen und können diese durch ihren Einkauf unterstützen oder deren Sortiment vor dem Besuch im Laden informieren. Damit ist Amberg seit Juli 2021 Teil der Initiative „eBay Deine Stadt“, an dem bereits rund 30 Städte und Regionen mit über 13.600 Händler*innen teilnehmen.
Ein Blick auf aktuelle Zahlen zeigt eine positive Entwicklung des lokalen Marktplatzes für Amberg. Fast 100 Händler sind bereits von „Amberg bei eBay“. In den ersten 11 Monaten seit dem Start von „Amberg bei eBay“ haben diese einen Bruttoumsatz von über 6 Millionen Euro erzielt

Gemeinsam mit dem HDE und zehn deutschen Städten und Regionen startete eBay Deutschland im April 2021 „eBay Deine Stadt“, ein Projekt zur Stärkung des lokalen Handels. Es ermöglicht Städten und Kommunen, lokale Online-Marktplätze einzurichten, auf denen Käufer die Angebote des lokalen Handels finden und den lokalen Einzelhandel so online unterstützen können.

Einer von rund 100 Händlern in Amberg ist Manfred Bock, Geschäftsführer des Fotofachgeschäfts Foto Frey in der Altstadt. Neben seinem Ladengeschäft verkauft er seit vielen Jahren auch erfolgreich
online: “Der Einstieg in den Online-Handel war für uns ein klassisches ‘Learning by Doing’ und hat uns
anfangs auch vor einige Herausforderungen gestellt. Aber wir haben gemerkt, dass Online-
Marktplätze wie eBay der ideale Weg sind, um die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen. Selbst wenn
Kunden den Einkauf vor Ort planen, schauen sie sich heute oft zuerst den Online-Shop an, um ein
Gefühl für den Laden zu bekommen. Deshalb ist die Online-Sichtbarkeit für Händler heutzutage sehr
wichtig. ‘Amberg bei eBay’ schafft diese Sichtbarkeit lokal und auch für diejenigen, für die sich ein
eigener Online-Shop vielleicht noch nicht lohnt.”

DREI FRAGEN AN...
Manfred Bock (Foto Frey)

1. Welche Bedeutung hat der Online-Handel für Sie?
Der ganze Einstieg in den Online-Handel war für uns ein klassisches „Learning by Doing” und hat uns
anfangs auch vor einige Herausforderungen gestellt. Aber wir haben gemerkt, dass Online-Marktplätze wie eBay der ideale Weg sind, um die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen. Selbst wenn Kund*innen den Einkauf vor Ort planen, schauen sie sich heute oft zuerst den Online-Shop an, um ein Gefühl für den Laden zu bekommen. Deshalb ist die Online-Sichtbarkeit für Händler*innen heutzutage sehr wichtig.

2. Was waren die größten Herausforderungen in den vergangenen zwei Jahren– und wie haben Sie
diese gemeistert?
Natürlich waren wir unter den Corona-Verordnungen von den Ladenschließungen betroffen. Auch
wenn Möglichkeiten wie „Click-and-Collect“ sicherlich eine gute Idee waren, haben sie uns beim
Umsatz nur bedingt eine Entlastung gebracht.
Da wir durch den eBay Shop und unsere eigene Website online bereits gut aufgestellt waren, konnten wir diese Zeit gut überstehen und waren heilfroh unsere Produkte weiter verkaufen zu können.

3. Was wünschen Sie sich für die Zukunft des stationären Handels?
Wir wünschen uns, dass uns der stationäre Handel noch lange erhalten bleibt. Denn mit dem lokalen
Handel verschwinden auch viele zwischenmenschliche Beziehungen. Das beste Beispiel ist für mich
die Weihnachtszeit, wenn die Kinder vor dem Spielzeuggeschäft stehen und die Augen groß werden.
Diese besondere Erfahrung, die man als Eltern oder Großeltern mit seinen Kindern bzw. Enkeln teilt,
lässt sich so nur im Ladengeschäft erleben.

Für die erfolgreiche Entwicklung unserer Innenstadt müssen wir die Stärken des stationären und Online-Handels verbinden. 'eBay Deine Stadt' bietet eine schöne zusätzliche Möglichkeit, das Angebot unserer Händler in Amberg sichtbar zu machen. Dass die vielen teilnehmenden Händlern seit dem Start von „Amberg bei eBay“ starke 6 Mio. Euro Bruttoumsatz bei eBay erzielen konnten, ist ein schönes Zeichen. Und es bestärkt uns darin, die Initiative als Partner weiterhin zu unterstützen.
Karlheinz Brandelik
Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Amberg

Das Projekt “Amberg bei Bay deine Stadt” ist in Zusammenarbeit von “mein Amberg” und der Wirtschaftsförderung der Stadt Amberg. Seit dem ersten Tag wird der Auftritt von beiden Initiatoren betreut. 

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Hoffnung auf verkaufsoffenen SonntagHoffnung auf verkaufsoffenen Sonntag

Die Chancen auf einen verkaufsoffenen Sonntag in Amberg sind deutlich gestiegen. Geplant ist er für den 24. April. Bislang sieht es so aus, als könne dieser Aktionstag im Frühjahr auch tatsächlich stattfinden!

In den vergangenen Jahren sind die verkaufsoffenen Sonntage coronabedingt ausgefallen. Das bedeutete immer wieder herbe Umsatzeinbusen der ohnehin gebeutelten Händler. Und auch den Gastronomen entging ein gutes Geschäft – denn auch für Sie bedeuten die verkaufsoffenen Sonntage deutlich mehr Besucher als üblich. 

Einfach verlegen kann die Stadt die “besonderen Sonntage” nicht einfach. Denn die Öffnung der Geschäfte an eigentlich stillen Sonntagen ist rechtlich an historische Markt-Sonntage gekoppelt. Im Amtsdeutsch heißt das:
“Die Gemeinden haben bei der Festsetzung dieser sogenannten „verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage“ unbedingt zu beachten, dass sie eine Rechtsverordnung nur aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erlassen dürfen, die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Anlass für eine Rechtsverordnung besteht daher keinesfalls, wenn das Offenhalten der Verkaufsstelle im Vordergrund steht. … Bei „ähnlichen Veranstaltungen“ durch die Gemeinde ist eine Ladenöffnung an Sonn- oder Feiertag zuzulassen, wenn diese einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen. Auch hier muss die Veranstaltung den Besucherstrom anziehen und nicht das Offenhalten der Verkaufsstellen.”

Der traditionelle Krüglmarkt in April ist so ein Datum, und die Entwicklung der Corona-Lage lässt es zu, hoffnungsvoll auf dieses Datum zu blicken. Das tut auch der Veranstalter des Krüglmarkts, an dessen “Go” quasi alles hängt. 

Aktuell geht der Veranstalter davon aus, dass er am 23. und 24. April seinen Markt am Malteserplatz aufbauen kann. Auch die aktuellen Äußerungen der Staatsregierung schüren die Hoffnung. Also dürfen sich die Amberger das Datum schon mal rot im Kalender anstreichen!

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UPDATE: Keine Sperrstunde mehr, mehr Besucher in der Kultur und mehr 3GUPDATE: Keine Sperrstunde mehr, mehr Besucher in der Kultur und mehr 3G

Bayern will in zentralen Punkten der aktuell geltenden Corona-Einschränkungen schon bald deutlich lockern. Betroffen sein werden die Bereiche Gastronomie, Kultur und Dienstleistung.

UPDATE:

Die Änderungen wurden jetzt auch formell in der Kabinettsitzung beschlossen . Auch die aktuelle Corona-Verordnung wurde verlängert.

Die Änderungen sind ab 09.02. (Donnerstag) gültig!

Nach einer Sitzung des CSU-Vorstandes traten am Montag CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder sowie CSU-Generalsekretär Markus Blume vor die Presse und verkündeten, worauf sich die Parteispitze geeinigt hatte.

Gatronomie

In der Gastronomie soll die Sperrstunde wieder aufgehoben werden. Bislang müssen alle gastronomischen Betriebe in Bayern um 22 Uhr schließen. Allerdings bleibt es hier bei der 2G-Regel: Zutritt haben auch weiterhin nur Geimpfte und Genesene. Söder betonte, dass dieses Konzept sehr gut funktioniere und von den Gastronomen sehr gut umgesetzt wird.

 

Kultur & Sport

Bei Kultur- und Sportveranstaltungen werden künftig wieder 75% der eigentlich möglichen Zuschauer zugelassen. Hier wurde die Grenze erst vor wenigen Wochen auf 50% angehoben. Auch hier bleibt es bei der 2G-PLUS-Regel und der FFP2-Maskenpflicht. Auch die Grenze bei Großveranstaltungen soll angehoben werden: Von bislang 25% auf dann 50%, neu ist, dass es künftig wieder Stehplätze geben wird. 

In Bädern und Thermen gilt künftig 2G statt wie bisher 2G+.

Körpernahe Dienstleistungen

Die 2G-Regel bei sogenannten “körpernahen Dienstleistungen”, also zum Beispiel beim Friseur entfällt wieder, sie wird durch die 3G-Regel ersetzt. Damit haben dann auch wieder Menschen ohne Impfung oder Genesenenstatus Zutritt, müssen aber einen aktuellen Test vorlegen. 

Hintergrund

 Söder spricht von einer “sanften und kontrollierten Öffnung”. Trotz der steigenden Inzidenz drohe keine Überforderung der Krankenhäuser und des Gesundheitssystems mehr. Es gelte nun, die “Tür durch die Coronawand” zu finden.

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Kein 2G+ in bayerischen RestaurantsKein 2G+ in bayerischen Restaurants

In Bayern bleibt es weiter bei der bestehenden 2G-Regel für die Gastronomie. Der Freistaat übernimmt die 2G+-Regel, die eigentlich bundeseinheitlich gelten sollte, nicht! Das meldet der Bayerische Rundfunk mit Bezug auf Koalitionskreise.

Bei der Bund-Länder-Runde am vergangenen Freitag hatten sich die Ministerpräsidenten eigentlich darauf geeinigt, dass bereits ab 15. Januar in allen gastronomischen Betrieben die 2G+ Regel gellten soll (also Zugang nur geimpft oder genesen und einem aktuellen Testnachweis). Diese Regelung will Bayern nun aber nicht übernehmen. darauf hat sich die Regierungskoalition heute bei ihrer Sitzung geeinigt. Bereits am Freitag hatte Ministerpräsident Söder wohl eine Protokollerklärung an den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz setzen lassen, dass wurde heute bekannt. Er sagte bereits am Freitag er sei “sehr sehr zurückhaltend” im Bezug auf 2G+ für Restaurants. Ähnlich äußerte sich Gesundheitsminister Holetschek. 

Eine der Begründungen: Bayern hat nach Ansicht der Staatsregierung ohnehin mit der Schließung der Nachtgastronomie und der Sperrstunde ab 22 Uhr die strengste Regelung für die Gastronomie. In der Pressekonferenz wurde aber auch klar: Endgültig ist die heute getroffene nicht – vielmehr will die Staatsregierung die Lage laufend beobachten und Regelungen (wie auch bisher) bei Bedarf nachschärfen.

 

Allerdings verlängerte die Staatsregierung die bereits bestehenden Regelungen für die Gastronomie vorerst nochmals für vier Wochen: Schankwirtschaften, Clubs und Discos bleiben geschlossen, es gilt in den restlichen Betrieben weiterhin 2G und die die Sperrstunde bleibt auf 22 Uhr. Neu geregelt wurde die 2G-Ausnahmeregel für ungeimpfte, aber in der Schule getestete Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Sie dürfen (wie auch Kinder unter 14) dauerhaft in die Gastronomie und in Hotels sowie Sport treiben und musizieren, wenn dort für alle Erwachsenen die 2G-Regel gilt.

Kritik kommt vor allem von Seiten der Kulturwirtschaft: Dort gilt schon seit Wochen 2G+ und eine Limitierung der Zuschauer- bzw. Besucherzahlen. 

Mehr Informationen nach der Pressekonferenz mit Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) ab 13:00 Uhr!
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Die Story von “mein Amberg” im PodcastDie Story von “mein Amberg” im Podcast

Podcasts sind das Medium der Zeit: Immer dabei und dafür geeignet, so ganz “nebenbei” Neues zu fast ziemlich jeden Thema aufzusaugen, interessanten Gesprächen zuzuhören oder auch sich auch nur gut unterhalten lassen. Jetzt gibt endlich auch einen Podcast nur für Amberg.

Nun hatte ich die Chance, gleich zum Start des “Amberg Podcasts” über das Projekt “mein Amberg” (bis Sommer “Amberg liefert”) mit Verna Fitzgerald vom Amberg Blog zu sprechen. Verena betreut den Podcast, der mit einem ambitionierten Ziel angetreten ist: “Mehr machen und mehr drüber reden! Der Amberg Podcast stellt Gründer, Kreative, Pioniere und ihre Projekte für unsere Region vor.” Das Gespräch ging weit über “mein Amberg” hinaus: wir haben uns über die Auswirkungen des Internets auf die Innenstadt unterhalten, auch über die Plattform “ebay Deine Stadt” und vieles mehr. 

In regelmäßigen Audiobeiträgen erzählen verschiedene Gäste von ihren aktuellen Projekten für die Region. Pünktlich zu den ruhigen Tagen zwischen den Jahren können interessierte Hörer jetzt die ersten fünf Folgen bei Spotify, iTunes Podcast oder Google Podcasts oder der Webseite der Wirtschaftsförderung der Stadt Amberg hören.

Der Amberg Podcast zum Anhören:
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Die Macherin hinter Erfolgsprojekten aus AmbergDie Macherin hinter Erfolgsprojekten aus Amberg

Nachdem der Amberg Blog und das Stadtlabor Amberg der Wirtschaftsförderung Amberg erst kürzlich mit dem Kommunalentwicklung-Aaward der IHK ausgezeichnet wurden, macht nun eine erneute Kampagne innovative Ideen aus.

Im Artikel “Neue Impulse für die Altstadt” stellt Verena Fitzgerald ihre Arbeit für die Wirtschaftsförderung Amberg vor und schafft es damit auf die Titelseite der neuen Ausgabe von “Tell Your Story”. In dem Heft berichten verschiedene Pioniere aus ganz Deutschland über ihren Umgang mit der Digitalisierung. Fitzgerald startete im letzten Jahr den Amberg Blog bei Instagram und Facebook und in diesem Jahr das Stadtlabor als Pop-Up- und Coworkingfläche für die Wirtschaftsförderung Amberg. Beide Initiativen gelten in Fachkreisen als Best Practices zur Belebung von Innenstädten und lassen viele andere Städte staunend auf Amberg blicken. Mit ihrer Arbeit möchte Fitzgerald zeigen, dass digitale Medien Menschen auch wieder in die Innenstädte bringen können.

Der Beitrag erscheint in den nächsten Wochen mit einer Auflage von 3 Millionen deutschlandweit in Tageszeitungen wie der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen und die Welt sowie in bekannten Wirtschaftsmagazinen. Die Kampagne Tell Your Story wurde von der Softwarefirma Lexware gestartet, um Innovationen aus Deutschland stärker in den Fokus zu rücken.

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Deutsche Vize-Meisterin der Bäckerjugend aus AmbergDeutsche Vize-Meisterin der Bäckerjugend aus Amberg

Alina Schönberger ist ein glänzendes Aushängeschild nicht nur für die Bäckerei Schuller, sondern für das gesamte bayerische Bäckerhandwerk. Sie holte nämlich einen besonderen Preis in ihre Heimat.

Alina Schönberger schloss ihre Gesellenprüfung mit der Traumnote von 1,0 ab. Damit stand ihr die Tür offen, an dem bayerischen Landesentscheid teilzunehmen. Mit einem Sieg war nicht zu rechnen. In den vergangenen Jahren abonnierten die oberbayerischen Teilnehmer den Sieg. Doch Alina Schönberger setzte sich mit ihrem Können und der besonderen Leidenschaft für ihren Beruf durch, gewann den Bayerntitel der Bäckerinnung und qualifizierte sich für die Deutsche Meisterschaft.

Im November reiste sie zur Bundesakademie des Bäckerhandwerks. Vier Tage verbrachte die Bäckerin im badischen Weinheim. Einen Tag hatte sie Zeit, um sich auf die gestellten Aufgaben vorzubereiten. Am Wettkampftag musste sie dann innerhalb von fünf Stunden ein Weizenbrot und Plunderstücke backen, eine Torte zum Wettbewerbsthema „Natur“ zaubern und ein Schaustück abliefern. Dafür wählte sie ein mit Schmetterlingen verziertes Brot, passend zum Tortenthema. Die Leistung überzeugte die Jury und wurde ausgezeichnet.

Alina Schönberger brachte den hervorragenden zweiten Platz, eine Silbermedaille, einen Pokal und die Urkunde mit nach Raigering zurück. Mit etwas Glück könnte sogar noch die Teilnahme an der Bäcker-Weltmeisterschaft möglich werden. In der Backstube der Bäckerei Schuller wird die 20-Jährige schon seit Monaten vermisst. Nach ihrer Gesellenprüfung begann Alina Schönberger die Meisterschule. In wenigen Tagen hat sie dort die letzte Prüfung und kehrt dann im Januar zurück in die Backstube. „Ich kann mir keine bessere Mitarbeiterin wünschen“, ist Alfred Schuller stolz auf Alina Schönberger. „Die erfahrenen Bäcker hören auf sie und für die jungen Lehrlinge ist sie ein Vorbild“

Oberbürgermeister Michael Cerny empfing die frischgebackene Zweitplatzierte der Deutschen Meisterschaft der Bäckerjugend zusammen mit ihrem Lehrmeister Alfred Schuller, zugleich Obermeister der Bäckerinnung Amberg-Sulzbach. „Ich finde die Leistung sensationell. Diese Auszeichnung ist eine schöne Werbung für das Handwerk in unserer Stadt und ein tolles Signal, dass Handwerksberufe Zukunft haben“, lobte OB Cerny die angehende Meisterin.

Die Werkstücke
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Ab sofort 2G im HandelAb sofort 2G im Handel

Ab heute bleibt Ungeimpften der Zutritt zu vielen Geschäften verwehrt: Es gilt die 2G-Regelung (also entweder geimpft oder genesen. Weil es aber auch Ausnahmen von dieser Regelung gibt – speziell für alle Waren des täglichen Bedarfs – hier eine Übersicht:
Was gilt generell im Groß- und Einzelhandel?

Für Betriebe des Groß- und Einzelhandels sowie Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr hat der Betreiber sicherzustellen, dass

– grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und

– die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m² der Verkaufsfläche.

Für alle Ladengeschäfte im Handel, deren Sortiment nicht aus Waren des täglichen Bedarfs bestehen, gilt die 2G-Rgelung!

Geschäfte, die sowohl Produkte, die zum täglichen Bedarf gehören, als auch Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören verkaufen, können nur dann ohne 2G-Erfordernis öffnen, wenn die nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte innerhalb des Warensortiments des jeweiligen Geschäftes eine ganz untergeordnete Bedeutung haben. Andernfalls ist entweder ein Verzicht auf den Vertrieb der nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte, eine generelle Öffnung unter 2G-Bedingungen oder eine räumliche Trennung zwischen dem Geschäftsbereich mit Waren des täglichen Bedarfs und dem Geschäftsbereich mit sonstigen Waren erforderlich, bei der zugleich sichergestellt ist, dass den räumlich getrennten Geschäftsbereich mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, nur Kunden betreten können, die nachweislich die 2G-Voraussetzungen erfüllen. Eine Mischung der Kunden, etwa im Kassenbereich, darf nicht erfolgen.

Für Beschäftigte aller Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handelsangebote gilt 3G, wenn an der Arbeitsstätte physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können.

 
 
Was zählt zum täglichen Bedarf?

Zum täglichen Bedarf gehören insbesondere

– Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung

– Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte

– Schuhgeschäfte

–  Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker

– Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren

– Filialen des Brief- und Versandhandels

– Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte

– Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte

– Baumärkte, Gartenmärkte

– Verkauf von Weihnachtsbäumen

– Großhandel

Welche Ausnahmen gilbt es?

Für den Zugang von Kunden zu sonstigen Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote gilt 2G. Folgende ungeimpfte / nichtgenesene Personen können zugelassen werden:

– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, und die einen negativen PCR-Testnachweis vorlegen
– Kinder bis zum sechsten Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder

– minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten. Eine generelle Zulassung ungeimpfter / nicht genesener minderjähriger Schülerinnen und Schüler zum Besuch von Ladengeschäften, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen, ist damit nicht verbunden

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Nun doch Ausnahmen für Jugendliche in der Gastronomie!Nun doch Ausnahmen für Jugendliche in der Gastronomie!

Die aktuelle Fassung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverodnung, die erst seit gestern gültig ist, wurde heute bereits wieder geändert und bringt deutliche Verbesserungen für Jugendliche und Klarheit für Hotels und Pensionen.
Jugendliche bekommen Schonfrist

Seit gestern war Jugendlichen ab 12 Jahren, die weder geimpft noch genesen sind, der Zutritt zur gastronomischen Betrieben sowie zu Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen verboten. Heute wurde nun bekannt, dass bereits gestern eine Änderung dieser Regelung beschlossen wurde. In der ” Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung”, die bereits ab heute gilt, heißt es nun: “Abweichend … ist der Zugang zulässig für minderjährige Schülerinnen und Schüler im Sinne von § 3 Abs. 5 Nr. 2 zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten, in der Gastronomie und dem Beherbergungswesen.

Konkret bedeutet das nun, dass Jugendliche unter 18 Jahren in Restaurants, Cafés und andere gastronomische Einrichtungen, sowie in Hotels dürfen, wenn sie regelmäßig getestet werden. Auch bei ihnen muss die Identität kontrolliert werden.

BEGRÜNDUNG
"Auf diese Weise soll auch denjenigen minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die trotz der bestehenden Impfempfehlung noch nicht geimpft und auch nicht genesen sind, der Besuch von gastronomischen Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Beherbergungsleistungen ermöglicht werden. Ohne diese Ausnahme könnten geimpfte Eltern nicht zusammen mit ihren nicht geimpften Kindern gastronomische Betriebe besuchen oder Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen. Beachtlich ist darüber hinaus, dass für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) erst seit 16. August 2021 besteht."

BEGRÜNDUNG

“Auf diese Weise soll auch denjenigen minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die trotz der bestehenden Impfempfehlung noch nicht geimpft und auch nicht genesen sind, der Besuch von gastronomischen Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Beherbergungsleistungen ermöglicht werden. Ohne diese Ausnahme könnten geimpfte Eltern nicht zusammen mit ihren nicht geimpften Kindern gastronomische Betriebe besuchen oder Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen. Beachtlich ist darüber hinaus, dass für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) erst seit 16. August 2021 besteht.”

In Ausnahmefällen auch mit 3G ins Hotel

Nicht geimpfte und nicht genesene volljährige Gäste können nun für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte Zugang erhalten. Diese Gäste müssen bei der Ankunft und dann alle 72 Stunden einen PCR-Testnachweis vorlegen.

Wortwörtlich heißt es: “Für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte und Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, gilt § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 entsprechend.”

Hier ist die Begründung dann aber sehr deutlich: “Von vornherein von der Ausnahme nicht erfasst sind touristische Beherbergungsaufenthalte. Für diese gilt stets 2G. Nichttouristisch sind insbesondere Aufenthalte zu beruflichen oder geschäftlichen Zwecken, ebenso aber beispielsweise Aufenthalte für mehrtägige Fortbildungen, Lehrgänge oder Prüfungen und Aufenthalte zum Zweck von Hilfe und Beistand für nahestehende Personen. Auch für diese Aufenthalte gilt die Ausnahme von dem 2G-Erfordernis aber jeweils zusätzlich nur dann, wenn der Aufenthalt zwingend erforderlich und unaufschiebbar ist. Aufenthalte, deren Zweck auch zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden kann, Aufenthalte, deren Zweck auf andere Weise als durch den Beherbergungsaufenthalt erreicht werden kann, etwa durch ein virtuelles Treffen, durch Fortbildungen, die nicht in Präsenz stattfinden müssen oder durch einen geschäftlichen Kontakt über Fernkommunikationsmittel, unterfallen daher nicht der Ausnahmeregelung.”

In der Praxis sind hier tatsächlich nur sehr wenige Fälle denkbar, da immer ein Nachweis dieser “zwingenden Erfordernis und der unabdingbaren körperlichen Anwesenheit” zu erbringen ist. 

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Infoabend zum Thema Ecommerce & ebayInfoabend zum Thema Ecommerce & ebay

Wer immer noch daran glaubt, Internetshopping und Ecommerce sei ein vorübergehender Trend, der Täuscht sich gewaltig!

Aber wie können lokale Händler an dieser Entwicklung teilhaben? Wie können sie mit Hilfe von Onlineangeboten ihren stationären Laden retten? Oder einfach mehr Umsatz machen? 

Antworten auf diese (und viele andere) Fragen gibt es beim Infoabend “eBay – deine Stadt” & Ecommerce als Chance für den Handel” am 13. Oktober im Stadtlabor Amberg. Dort berichtet Thomas Natkowski von ebay aus erster Hand, wir Händler die Plattform ideal für sich nutzen können. Gemeinsam informieren dann die Wirtschaftsförderung Amberg und meinamberg.de, wie man mit Stolpersteinen ungeht, wo man Hilfe bekommt und was das Ziel eines gemeinsamen Portals ist. Anschließend sprechen wir mit Sebastian Kramer von minimutz.de über seien Weg ins Onlinegeschäft. 

Die Teilnahme ist kostenlos – und kann Unternehmern jede Menge neuen Umsatz bescheren!

 

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