Clubs dürfen öffnen, Volksfeste wieder möglich

“Willkommen zurück!” heißt es ab heute für Bayerns Partyszene! Clubbesitzer und Feierwillige können endlich wieder aufatmen: Ab sofort dürfen Clubs und Discotheken wieder öffnen – nachdem gut eineinhalb Jahre gar nichts mehr ging. Und auch Volksfeste und Weihnachtsmärkte sind wieder erlaubt.
Clubs und Discotheken:

Laute Musik, keine Abstandsregeln, volle Theken, tanzen und feiern bis spät in die Nacht. Das klingt wie eine Partynacht vor der Pandemie. Doch ab sofort ist auch wieder in Bayern möglich. Clubs, Discotheken und alle anderen Anbieter der Nachtgastronomie dürfen ab sofort wieder öffnen. das hast die bayerische Staatsregierung nun entschieden. Damit die Gäste auch wirklich etwas davon haben, gilt weder das Abstandsgebot, noch die Maskenpflicht. Auch im Hinblick auf den Konsum von Getränken an der Bar oder der Lautstärke der Musik gibt es keine corona-bedingten Einschränkungen mehr. Viele Clubs in und um Amberg haben schon an diesem Wochenende geöffnet, andere bereiten sich noch ein paar Tage darauf vor. 

Allerdings gelten strenge Zutrittsbeschränkungen, die die Gastwirte laut Vorgabe der Staatsregierung auch kontrollieren müssen: Es gilt eine verschärfte Variante der 3G-Regel!

3G+

In Clubs und Discotheken gilt die sogenannte 3G+ Regel.

Rein darf nur, wer entweder geimpft, genesen oder mit einem PCR-Test getestet ist. Schnelltests und Selbsttests sind nicht zulässig.

Volksfeste:

Seit vielen Monaten gab es in Bayern keine Volksfeste mehr, nur kleine Ersatzveranstaltungen warum mit viel Aufwand möglich. Ab sofort sind aber sogenannte “öffentliche Festivitäten” wieder erlaubt. Auch das ist gestern entschieden worden. Volkfesten, Dulten oder Kirwan steht also nichts mehr im Weg. Unabhängig von der Inzidenz darf aber nach nur der 3G-Regel (normal) gefeiert werden. Auch hier sind Kontrollen vorgesehen. Für Bierzelte gelten die gleichen Regeln, wie sie auch für die Innengastronomie gelten.

Weihnachtsmärkte:

Christkindl- oder Weihnachtsmärkte sollen nach dem Willen der Staatsregierung ebenfalls wieder stattfinden. Diese Entscheidung jedoch steht unter dem Vorbehalt, dass es keine “besonders negativen Entwicklungen” gibt. Es ist zum derzeitigen Zeitpunkt, dass auch dort die 3G-Regelungen zum Einsatz kommen. 

Ende der kostenlosen Tests am 11.10.:

Einschränkungen für Ungeimpfte & Ende der kostenlosen Tests

Die Entscheidung ist gefallen: Ab 11. Oktober werden die Kosten für Corona-Tests im Regelfall nicht mehr vom Staat getragen. Darauf hat sich heute die Ministerpräsidentenkonferenz geeinigt. Da zusätzlich vereinbart wurde, dass Tests ab einer Inzidenz von 35 in vielen Bereichen verbindlich werden, wird das Leben für Ungeimpfte teuer. Geschäftsleute und...

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