Ab heute gelten in Bayern neue Kontaktbeschränkungen, auch für Geimpfte und Genesene. Ab dem 28. Dezember dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen privat zusammentreffen, die geimpft oder genesen sind. Die Kontaktbeschränkungen für Treffen mit ungeimpften Personen – ein Hausstand plus zwei weitere Personen eines Hausstands – gelten weiterhin.
Die Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 28. Dezember in Kraft. Ab dann gilt:
Geimpfte und Genesene dürfen sich im Rahmen von privaten Zusammenkünften mit maximal zehn Personen treffen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Somit sind private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich – und zwar unabhängig von deren Impfstatus. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten, gilt die Obergrenze von 10 Personen ebenfalls. Tanzveranstaltungen sind untersagt.
Um zumindest im kleinen Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, wurde am 14. Dezember 2021 beschlossen, die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvesternacht aufzuheben. Die einmalige Aussetzung scheint mit Blick auf die Besonderheiten des Jahreswechsels geboten.
In Bayern gibt es an Silvester auf publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen.
Die Stadt Amberg legt mit einer Allgemeinverfügung Bereiche fest, in denen an Silvester 2021 und an Neujahr 2022 Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind. Dieses Verbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022, 9 Uhr, rund um die Wallfahrtskirche Maria Hilf, um die Lorettokapelle, um die ehemalige Bergwirtschaft und für weitere Örtlichkeiten auf dem Mariahilfberg, sowie für die gesamte Altstadt inklusive Stadtgraben und den Bahnhof/Busbahnhof. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich in diesen Bereichen unverzüglich zu zerstreuen.
Die Festlegung der Örtlichkeiten erfolgt um die Gefahr der unkontrollierten Weiterentwicklung des Infektionsgeschehens und einer Belastung des Gesundheitssystems in Amberg und der Region zu verhindern. Das Infektionsgeschehen weitet sich vor allem dann aus, wenn Personen engen persönlichen Kontakt haben. Der Mariahilfberg und die Altstadt sind in den Abendstunden an Silvester stets ein beliebtes Ziel für feiernde Personen. Insbesondere die Terrasse der ehemaligen Gaststätte, aufgrund des Ausblicks über die Amberger Altstadt, sowie der Marktplatz sind attraktive Anziehungspunkte bei Besucherinnen und Besuchern, unter denen sich erfahrungsgemäß auch Familien mit Kindern befinden.
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