Diese Regelung ist eine Folge der bundesweiten Notbremse, die diese Erleichterungen notwendig machen. Baumärkte sind von dieser Entscheidung nicht betroffen, sie bleiben weiterhin geschlossen.
Gartencenter, Blumenläden und Buchhandlungen zählen ab Mittwoch, den 28.04.2021 wieder zu den Geschäften des täglichen Bedarfs. Das bedeutet, es ist keine Terminvereinbarung und auch kein negativer Corona-Test erforderlich.
Änderungen gibt es auch für sogenannte körperferne Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe: Vom Fotografen über den Schuhmacher bis zu den Schneidereien, Reparaturdienste im Bereich Telekommunikation, Autovermiet-Stationen und ähnliches, die bis dato nicht öffnen konnten, dürfen wieder öffnen!