Ich weiß, dass ich mich mit diesem Beitrag bei einigen Lesern unbeliebt machen werde. Aber es muss raus – denn es geht um einen Zustand unserer Gesellschaft, der so gar nicht zu dem Amberg passt, das ich in den vergangenen Monaten erleben durfte.
Es war eine kurze Nachricht. Aber die hatte es in sich. Eine Wirtin bat mich, doch auf “mein Amberg” darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu Impfnachweis, Genesenennachweis (in Clubs & Discosauch aktuellem Testnachweis) ein Identitätsnachweis kontrolliert werden muss. Das ist in der gültigen Infektionsschutzordnung des Freistaates Bayern so geregelt. Den Gastronomen drohen empfindliche Strafen bis hin zur Schließung ihres Betriebes, wenn Personen ohne gültigen Nachweis Zutritt bekommen haben – auch wenn diese sich den Zugang erschlichen haben. Doch das stößt nicht bei allen auf Verständnis. Manche Gäste haben zwar den Nachweis dabei, aber können sich selbst nicht ausweisen, sie müssen weggeschickt werden. Das akzeptieren aber nicht alle – manche beschimpfen das Personal aufs Übelste.
Daher nun meine Bitte: Es geht nur gemeinsam. Wenn wir noch irgendeine Chance haben wollen, auch in den kommenden Wochen in ein Restaurant, ein Café oder eine Kneipe zu gehen, dann müssen wir alle den Wirten die Chance geben, die Auflagen, die sie aktuell auferlegt bekommen haben, einzuhalten. Weder 2G (in Bars, Clubs und Discos 2G+) noch die Ausweiskontrollen sind Regeln, die sich die Gastronomen ausgedacht haben, sondern es sind gesetzliche Vorschriften – und sie bilden die Grundlage für den Betrieb der Gaststätten.
Weder endlose Diskussionen noch Pöbeleien mit dem Personal bringen irgendetwas. Daher gilt: Impf- oder Gesenennachweis (bei 2G+ zusätzlich den Testnachweis) und Ausweis vorzeigen & Maske auf, wenn man nicht am Platz sitzt. Nach den vergangenen eineinhalb Jahren kann es sich kein Wirt leisten, eine Strafe in Höhe von 5000 Euro ( § 3 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) zu riskieren. Im Übrigen riskieren auch Gäste ein Bußgeld – es gilt der Regelsatz von knapp 250 Euro Strafe für Personen ab 12 Jahren (§3, §9, §11 oder §15 Abs. 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Für den Gast ein schmerzlicher finanzieller Verlust – für die Wirte oft das sichere Aus! Auch der Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. warnt seine Mitglieder eindringlich:
Dringender Appell
Darüber hinaus unser dringender Appell: wir erhalten vermehrt Rückmeldungen von verdeckten Kontrollen. Wie in den vergangenen Tagen angekündigt, werden diese aktuell massiv ausgebaut. Wir weisen daher nochmals darauf hin: Seitens der Betriebe muss vor Betreten der Gaststätte eine Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass jeder Impf- und Genesenennachweis kontrolliert und mit dem Ausweis (gültig sind Ausweise mit Lichtbild, wie etwa Personalausweis oder Führerschein) abgeglichen werden muss.
... Was jetzt daher wichtig ist: Zeigen Sie Ihrem Team, Ihren Mitarbeitern und vor allem auch Gästen, dass der Besuch bei Ihnen sicher ist und Freude bereiten kann.Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband
Bitte lasst uns weiter zusammenhalten – keiner von uns hat sich die aktuelle Situation gewünscht, keiner möchte einen neuen kompletten Lockdown. Wir sitzen alle in einem Boot – Gastronomen und Gäste. Wir alle hätten gerne unseren “alten” Alltag wieder. Unabhängig von jeder politischen Einstellung oder Ideologie: Wirte, die sich an Regeln halten, sind keine “Systemlinge” oder “Duckmäuser” – sie wollen lediglich ihre eigene Existenz und die Existenzen ihrer Mitarbeiter sichern. Lasst uns gemeinsam die derzeitigen Angebote der Gastronomie als Ruhepole und Lichblicke in einer Welt, die ein bisschen aus den Fugen geraten ist wahrnehmen. Es geht nicht um Kontrolle, es geht um die Zukunft unseres Ambergs als liebens- und lebenswerte Stadt!
Danke für’s Lesen bis hierher!
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