Einschränkungen für Ungeimpfte & Ende der kostenlosen Tests

Die Entscheidung ist gefallen: Ab 11. Oktober werden die Kosten für Corona-Tests im Regelfall nicht mehr vom Staat getragen. Darauf hat sich heute die Ministerpräsidentenkonferenz geeinigt. Da zusätzlich vereinbart wurde, dass Tests ab einer Inzidenz von 35 in vielen Bereichen verbindlich werden, wird das Leben für Ungeimpfte teuer. Geschäftsleute und Gastronomen werden Kontrollen durchführen müssen.
Testpflicht:

Ab einer Inzidenz von 35 gilt eine umfangreiche Testpflicht: Wer weder geimpft noch kürzlich von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, soll zu Krankenhäusern, Pflegeheimen, Veranstaltungen, Gottesdiensten, Fitnessstudios, Hotels sowie zur Innengastronomie und körpernahen Dienstleistungen nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests Zugang bekommen. Ausnahmen von dieser Regel soll es keine geben. Die Tests dürfen dann nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests 48 Stunden. 

Bei ähnlichen Regelungen im Ausland sind Geschäfte, Restaurants und Kulturveranstalter dazu verpflichtet, die Testergebnisse ihrer Gäste und Kunden zu kontrollieren oder auch den Nachweis der 2G (geimpft oder genesen) in Augenschein nehmen. Das wird auch bei uns der Fall sein, wahrscheinlich gestützt durch Apps oder andere technische Hilfsmittel.

Unter einer Inzidenz von 35 sind Ausnahmen von der Testpflicht möglich!

Heutiger Inzidenzwert in AMBERG

7-Tage-Inzidenz in der Stadt Amberg, Stand 00:00 Uhr
Quelle: Robert Koch-Institut (RKI)
Kostenübernahme

Bis Mitte Oktober hätte jeder Bürger ein Impfangebot bekommen, heißt es in der MPK. Darum sei eine “dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt”. Corona-Tests werden folglich ab 11. Oktober (dann läuft die aktuelle Regelung aus) kostenpflichtig. Allerdings gibt es hier durchaus Ausnahmen: Weiterhin kostenlose Schnelltests soll es demnach aber für Menschen geben, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – also insbesondere Schwangere und Unter-18-Jährige.

Maskenpflicht

Die bislang bereits geltenden Regelungen zur Maskenpflicht werden bis zum Frühjahr 2022 verlängert – also auch für Geschäfte, Restaurants, Veranstaltungen aus dem Kultur- und Sportbereich sowie bei körpernahen Dienstleistungen. Die epedemische Lage wurde verlängert. 

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