Erhebliche Einschränkungen ab kommender Woche

Nichts geht mehr für Ungeimpfte. So knapp kann man die Regelungen zusammenfassen, die Bund und Freistaat in den vergangenen 48 Stunden erlassen haben. In seiner Pressekonferenz am Freitag sprach Ministerpräsident Dr. Markus Söder von einem “De-facto-Lockdown” für Ungeimpfte – doch nicht nur die trifft es nun.

Noch sind es keine geltenden Regeln, aber ab Mittwoch 00:01 Uhr kommender Woche wird es so sein. Bereits am Dienstag nämlich muss der Landtag über die heute vorgestellten Plänen der bayerischen Regierungskoalition abstimmen. Dass die Pläne abgelehnt werden ist so gut wie ausgeschlossen! Die Regelungen werden dann (mit Ausnahme der 2G und 2G+ Regeln) bis einschließlich 15. Dezember gelten. Was aber wurde denn nun genau geplant? Hier eine Übersicht: 

Kontaktbeschränkungen

Es gilt: Es fürfen sich maximal 5 ungeimpfte Personen ab 12 Jahren aus nicht mehr als zwei unterschiedlichen Haushalten treffen.

Kultur- & Sportveranstaltungen

Für Kultur- und Sportveranstaltungen, aber auch bei Messen und Freizeitheimen sind nur noch maximal 25% der eigentlichen Kapazität der Besucher zugelassen. Es gilt 2G+, die Maskenpflicht herrscht auch am Platz. Diese Regelungen  betreffen auch die Bundesliga-Stadien!

Körpernahe Dienstleistungen, Hochschulen & Fahrschulen

Ab sofort gilt 2G auch in Fahrschulen, Hochschulen, Volkshochschulen und Musikschulen – und bei allen körpernahen Dienstleistungen. Ausgenommen von der 2G-Regel sind nur medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen. Das bedeutet: Auch beim Friseur oder im Kosmetikstudio gilt 2G.

Handel

Der Handel bleibt geöffnet, es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Allerdings gibt es Beschränkungen bei der Anzahl der Kunden:Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist maximal ein Kunde zugelassen – unabhängig von der Art des Geschäfts!

Nachtgastronomie, Bars, Clubs & Discos

Alle  Clubs, Discotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle bleiben bayernweit geschlossen

Weihnachtsmärkte

Auch dieses Jahr sind Weihnachtsmärkte in ganz Bayern verboten, sie werden abgesagt.

Schulen & Kitas

Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen bleiben ohne Änderungen geöffnet.

Sonderregelungen bei Inzidenz über 1.000

Die Inzidenz liegt aktuell in acht bayerischen Landkreisen über 1.000. Dort und in allen weiteren Regionen, in denen die Inzidenz diesen Wert übersteigt, wird das öffentliche Leben automatisch weitestgehend heruntergefahren werden.  Gastronomie, Hotels und alle Sport- und Kulturstätten schließen dann. Auch Friseure und andere körpernahe Dienstleister dürfen für drei Wochen nicht arbeiten, Veranstaltungen müssen ebenfalls entfallen. Hochschulen dürfen bei einer Inzidenz über 1.000 nur digitale Lehrveranstaltungen anbieten. Der Handel bleibt geöffnet, allerdings müssen hier pro Kunde 20 Quadratmeter Platz vorhanden sein. Das heißt, nur halb so viele Kunden wie in anderen Regionen dürfen sich hier in einem Geschäft aufhalten.

Sinkt die Inzidenz für mindestens fünf Tage unter die 1.000er-Grenze, werden die Regeln aufgehoben.

Unterschied 2G und 2G+

Der Unterschied liegt in Detail: 2G bedeutet Geimpft oder Genesen, für beides muss das entsprechnde Zertifikat vorgelegt werde. bei 2G+ muss zusätzlich ein aktueller Schnelltest vorgelegt werden. In beiden Fällen sind z.B. Wirte verpflichtet, auch die Identität des Gastes abzugleichen (z.Bsp. mit dem Personalausweis oder dem Führerschein)

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