Nun gibt es endlich auch für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte,
etwa Brauereigaststätten, erleichterten Zugang zu den November- und
Dezemberhilfen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen
Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Die
Hilfen können bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum
erhalten. Die Antragstellung ist bis zum 30. April 2021 möglich.