Erleichterter Zugang zu Förderungen für Brauereigaststätten

Nun gibt es endlich auch für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte,
etwa Brauereigaststätten, erleichterten Zugang zu den November- und
Dezemberhilfen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen
Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Die
Hilfen können bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum
erhalten. Die Antragstellung ist bis zum 30. April 2021 möglich.

Der Antrag auf November- und Dezemberhilfe wird digital gestellt und eingereicht. Kontaktieren Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Sie können Anträge nur in Zusammenarbeit mit diesen prüfenden Dritten stellen. Gemeinsam besprechen Sie dann das weitere Vorgehen zur Antragstellung. Ihr prüfender Dritter registriert sich auf der bundesweiten Online-Plattform. Die Antragstellung und das Einreichen der Unterlagen laufen digital. Ihr prüfender Dritter kann jederzeit den Bearbeitungsstand Ihres Antrages einsehen. Sobald der Bescheid vorliegt, wird er benachrichtigt.