(fast) keine Kontaktdatenerfassung mehr

Ab heute,15. Oktober entfällt in vielen Bereichen die Erfassung der Kontaktdaten von Gästen und Besuchern. Das hat die bayerische Staatsregierung in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag (12.10.) beschlossen.

Konkret bedeutet das, dass die Angabe von Kontaktdaten nur noch dort vorgeschrieben ist, wo das Risiko einer Corona-Ansteckung besonders hoch ist. In dem entsprechenden Beschluss heißt es: “Die Kontaktdatenerhebung wird mit Wirkung vom 15. Oktober (Freitag) auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (spreading) beschränkt”. Diese Bereiche werden folgende sein: 

In allen anderen Bereichen (also z.B. Restaurants) ist es nicht mehr nötig, sich zu registrieren. Das gilt sowohl für die Erfassung per App, als auch per Papierformular oder Buch. Sowohl für Wirte, Veranstalter und Personal, als auch für Gäste wird es künftig also wieder etwas leichter und “normaler” werden. 

Nachweispflicht künftig auch für Personal

Auch eine weitere Änderung wurde beschlossen. Ab 19.10. (Dienstag) gelten für Betreiber, Beschäftigte und
Ehrenamtliche mit Kundenkontakt in Bereichen mit 3G / 3G+ / 2G die gleichen Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen wie für Gäste oder Besucher. Auch sie müssen also künftig nachweisen können, ob sie geimpft, genesen sind – oder aber einen Testnachweis vorweisen. Allerdings gibt bei den Test für Mitarbeiter: sie müssen die Tests lediglich an mindestens zwei
verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.

Alle Regelungen für Amberg (Stand 15.10.2021)

in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich öffentlicher Nahverkehr
Maskenpflicht entfällt in privaten Räumlichkeiten, am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch

keine Kontaktbeschränkung

keine Kontaktbeschränkung. In geschlossenen Räumen: 3-G-Regelung, Maskenpflicht

Maskenpflicht

3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht

3-G-Regelung, Maskenpflicht, keine Kontaktbeschränkung

keine Kontaktbeschränkung

3-G-plus- oder 2-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, keine Kontaktbeschränkung

3-G-Regelung, Maskenpflicht

geöffnet

3-G-Regelung, Maskenpflicht

3-G-Regelung, Maskenpflicht

keine Kontaktbeschränkung. Ab 1000 Personen: Maskenpflicht im Eingangsbereich, Kontaktdatenerfassung

Maskenpflicht, keine Kontaktbeschränkung, Kontaktdatenerfassung ab 1000 Personen

ohne Beschränkungen

ohne Beschränkungen

keine Kontaktbeschränkung. Ab 1000 Personen: Maskenpflicht im Eingangsbereich, Kontaktdatenerfassung

Maskenpflicht, keine Kontaktbeschränkung, Kontaktdatenerfassung ab 1000 Personen

Präsenzunterricht

geöffnet

3-G-Regelung

3-G-Regelung, Maskenpflicht

3-G-Regelung, Maskenpflicht, höchstens 15 Personen

keine Beschränkungen. Ausnahme: Aussegnungshalle Waldfriedhof beschränkt auf höchstens 30 Personen

Unter gewissen Voraussetzungen (freiwilliges 2G oder freiwilliges 3G+) sind weitere Erleichterungen in verschiedenen Bereichen möglich.

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