INFO: Frist für den Ablauf von Gaststättenerlaubnissen verlängert

Gaststätten, die mehr als 12 Monate lang geschlossen sind, verlieren ihre Konzession. Da dies in den kommenden Wochen wohl einige Betriebe (v.a. Clubs, Diskotheken und Kneipen) getroffen hätte, hat die Stadt Amberg beschlossen, die entsprechende Frist bis zum 31. August 2022 zu verlängern. 

Im Amtsblatt Nr. 10 vom 12.03.2021 heißt es dazu wörtlich:

Die Stadt Amberg erlässt auf Grundlage von § 8 Satz 2 des Gaststättengesetzes (GastG) folgende Allgemeinverfügung:

1. Die Erlöschfrist für Gaststättenerlaubnisse (§2 Absatz 1 GastG) nach § 8 Satz 2 GastG wird bis 31. August 2022 verlängert.

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist sofort vollziehbar,

In § 8 des Gaststättengesetzes geht es um das Erlöschen der Erlaubnis. Wörtlich heißt es “Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.” 

Eine entsprechende Verlängerung hätte also vor dem 16. März beantragt werden.