Ab Montag darf in Bayern die Innengastronomie öffnen. Auch in Bereich private Veranstaltungen, Kontaktbeschränkungen, Sport, Kultur und bei der Testpflicht gibt es Änderungen. Das hat Ministerpräsident Markus Söder heute erklärt.
Hier alle wichtigen Infos:
WICHTIGER HINWEIS:
Generell gilt: bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht (Ausnahmen möglich), über 50 gilt weiterhin eine Testpflicht!
Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln müssen immer eingehalten werden.
Alle neuen Regeln gelten ab MONTAG!
Die Innengastronomie darf ab Montag, den 07.06. öffnen.
Erlaubt ist die Öffnung bis 24 Uhr
Bleiben geschlossen
Geöffnet ohne Terminbuchung, Testpflicht und Kontaktdatenerfassung.
Inzidenz unter 50: 10 Personen aus bis zu 10 Haushalten
Inzidenz zwischen 50 und 100: 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten
Indzidenz unter 50:
100 Gäste außen, 50 innen
Inzidenz von 50 bis 100:
50 Gäste außen, 25 innen
Bei Kulturveranstaltungen im Freien sind bis zu 500 Gäste. erlaubt
Freizeiteinrichtungen dürfen wieder öffnen. Darunter fallen auch Hallenbäder, Solarien und Freizeitparks!
Im Amateursport werden die Beschränkungen bei der Gruppengröße aufgehoben.
Bei Sportveranstaltungen im Freien sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt.
Außerdem wichtig:
Die Bundesnotbremse gilt nur noch bis 30.06.2021, danach gelten die bayerischen Regelungen.
Der Katastrophenfall wird aufgehoben.
Ab Montag sind keine Verordnungen der Kommunen nötig, es gelten bayernweite Regelungen!
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