Bei der Bund-Länder-Runde am vergangenen Freitag hatten sich die Ministerpräsidenten eigentlich darauf geeinigt, dass bereits ab 15. Januar in allen gastronomischen Betrieben die 2G+ Regel gellten soll (also Zugang nur geimpft oder genesen und einem aktuellen Testnachweis). Diese Regelung will Bayern nun aber nicht übernehmen. darauf hat sich die Regierungskoalition heute bei ihrer Sitzung geeinigt. Bereits am Freitag hatte Ministerpräsident Söder wohl eine Protokollerklärung an den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz setzen lassen, dass wurde heute bekannt. Er sagte bereits am Freitag er sei “sehr sehr zurückhaltend” im Bezug auf 2G+ für Restaurants. Ähnlich äußerte sich Gesundheitsminister Holetschek.
Eine der Begründungen: Bayern hat nach Ansicht der Staatsregierung ohnehin mit der Schließung der Nachtgastronomie und der Sperrstunde ab 22 Uhr die strengste Regelung für die Gastronomie. In der Pressekonferenz wurde aber auch klar: Endgültig ist die heute getroffene nicht – vielmehr will die Staatsregierung die Lage laufend beobachten und Regelungen (wie auch bisher) bei Bedarf nachschärfen.
Allerdings verlängerte die Staatsregierung die bereits bestehenden Regelungen für die Gastronomie vorerst nochmals für vier Wochen: Schankwirtschaften, Clubs und Discos bleiben geschlossen, es gilt in den restlichen Betrieben weiterhin 2G und die die Sperrstunde bleibt auf 22 Uhr. Neu geregelt wurde die 2G-Ausnahmeregel für ungeimpfte, aber in der Schule getestete Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Sie dürfen (wie auch Kinder unter 14) dauerhaft in die Gastronomie und in Hotels sowie Sport treiben und musizieren, wenn dort für alle Erwachsenen die 2G-Regel gilt.
Kritik kommt vor allem von Seiten der Kulturwirtschaft: Dort gilt schon seit Wochen 2G+ und eine Limitierung der Zuschauer- bzw. Besucherzahlen.
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