Krankenhaus-Ampel steht auf Rot

UPDATE: Aktuelle Lage

Die bayerische Krankenhaus-Ampel steht auf der Stufe Rot. In Bayern sind laut dem Divi-Intensivregister (Stand 12.11, 09.25 Uhr) 681 Covid-19-Patienten aktuell in intensivmedizinischer Behandlung. Davon müssen 376 invasiv beatmet werden. Insgesamt sind laut den Daten im Freistaat derzeit 3150 Intensivbetten belegt, 401 sind frei (Auslastung 88,7%). Dazu kommt noch eine Notfallreserve. Covid-spezifische Intensivbetten sind 139 frei7

Die rote Stufe der bayerischen Krankenhaus-Ampel wird erreicht, wenn landesweit 600 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an Covid-19 erkrankten Personen belegt sind (in Amberg sind aktuell 29 von 39 verfügbaren Intensivbetten belegt, von den fünf Covid-Erkrankten werden drei invasiv beatmet). Der Stand der Ampel wird täglich um 16.00 Uhr vom Gesundheitsministerium festgestellt, die jeweiligen Corona-Maßnahmen gelten dann ab dem Folgetag.

Quelle: corona-ampel-bayern.de/ Werte von 10:30 Uhr (09.11.2011)
Regeln der Ampel-Stufe ROT:
  • Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

  • Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

Änderungen für Schüler

Um die Gefahr von weiteren Infektionen möglichst zu verhindern, wird in den Grundschulen und in den weiterführenden Schulen wieder eine Maskenpflicht bis auf weiteres im Schulgebäude eingeführt, und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn (Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand, Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken).

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

Nachbarlandkreise bereits Hotspot

Im Nachbar-Landkreis Schwandorf wurden in den vergangenen 7 Tagen 370,4 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnern gemeldet. Damit gilt der gesamte Landkreis nun als Hotspot.

Auch im Landkreis Neumarkt gilt bereits die Hotspot-Regelung: Dort wurden in den vergangenen 7 Tagen 326.1 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnern gemeldet, hier liegt die Auslastung der Intensivbetten bei über 89%.

Der Landkreis Neustadt a.d.W. hat mit einer Inzidenz von 303,3 und 93% Auslastung der Intensivbetten ebenfalls Hotspot-Status.

In Hotspots gelten bereits die Regelungen der Ampel-Stufe Rot – unabhängig vom bayernweiten Status!487

 

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