Lockerungen in Bayern schon beschlossen

Eigentlich hätten diese Entscheidungen erst nach der MPK vom kommenden Mittwoch getroffen werden sollen: Wie sehen die nächsten Lockerungen der Coronaschutz-Regelungen aus? Nun ist Bayern vorgeprescht und hat Fakten geschaffen. Hier eine erste Übersicht:
Der bayerische Landtag

Der Freistaat Bayern verlängert die “epidemische Lage” bis einschließlich 19. März. Länger wäre das auch nicht möglich, denn danach muss der Bund eingreifen. Darum forderte Ministerpräsident Dr. Markus Söder die Bundesregierung dazu auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, bei einer möglichen Verschlechterung der Corona-Lage die epidemsische Lage weiterhin feststellen zu können. 

Aus 2G+ wird 2G

Aus Faustregel gilt: Wo bisher 2G+ galt, gilt künftig 2G. Das ist eine deutliche Erleichterung für geimpfte Personen, die weder geboostert noch genesen sind: Für die entfällt die zusätzliche Testpflicht. 
Betroffen sind Sport- und Kulturveranstaltungen, Tagungen, Messen und Kongresse und Freizeiteinrichtungen wie etwa Indoor-Spielplätze. 
Für große Kultur- und Sportveranstaltungen in Bayern gilt künftig eine Teilnehmergrenze von 25.000. Erst vergangene Woche war die Grenze von 10.000 auf 15.000 Menschen erhöht worden.

Aus 2G wird 3G

Dort, wo bisher 2G galt, gilt künftig 3G. Zu Musikschulen, Fitnessstudios, Solarien, Bibliotheken, Archiven, Museen, Laienschauspiel oder Blasmusik und zum gesamten Hochschulbereich  haben also künftig auch wieder Ungeimpfte mit Test Zutritt. In diesen Bereichen haben laut Söder dort “extrem hohe Impfzahlen”.

Generalklausel für Jugendliche

Neu ist eine sogenannte Generalklausel für Jugendliche: Künftig haben Schüler:innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens Zugang. Bislang galt das nur für unter 15-Jährige.

Keine Kontaktbeschränkungen mehr für Geimpfte

Für geimpfte Menschen entfallen die Kontaktbeschränkungen laut Söder komplett, weil sie nicht mehr “angemessen und notwendig” seien. Bisher durften sich höchstens zehn geimpfte Menschen gleichzeitig treffen, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Keine Kapazitätsgrenzen mehr im Handel

Alle Kapazitätsgrenzen im bayerischen Einzelhandel fallen künftig weg: Bisher galt eine Obergrenze pro 10 Quadratmeter.

Keine Änderungen in Gastronomie und Nachtgastronomie

Alle bisherigen Regelungen in der Gastronomie (2G) und die Schließung der Nachtgastronomie bleiben vorerst bestehen. Söder und das Kabinett wollen hier auf bundesweite Regelungen warten. Eine Öffnung der Nachtgastronomie vor Fasching ist bisher ausgeschlossen. 

 

Hoffnung für Volksfeste

In einem Statement machte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Hoffnung auf Volkfeste. Er verwies auf einen runden Tisch zu diesem Thema, die Wichtigkeit einer Entscheidung sie ihm aber bewusst. “Ich gehe fest davon aus, dass wir diese Feste realisieren können.” sagte er bei der Pressekonferenz

Alle Lockerungen gelten ab DONNERSTAG!
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