Mehr Möglichkeiten



Im aktuellen Lockdown war es bislang in Bayern verboten, vorab bestellte Waren direkt an der Ladentüre abzuholen. Es blieb nur die Lierferung. Doch das hat sich jetzt geändert!

Allerdings gibt es für die Abholung am Laden besondere Regeln. Die wurde von der Staatsregierung erst am Freitag dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt und sind AB MONATG 11.01.2021 gültig: 

Das sind die Regelungen

Regelungen

+ Verwendung von FFP2-Masken für Mitarbeiter, Kunden und Begleitpersonen.

+ Vereinbarung fester, gestaffelter Zeitfenster zur Abholung.

+ Bereitstellung von Waren zur Abholung nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts.

+ Keine Öffnung der Verkaufsräume als solche für die abholende Kundschaft.

+ Einhaltung eines 1,5 m-Abstandes im Wartebereich vor der Warenausgabe.

+ Ergänzung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts

Auch wenn es für uns Kunden vielleicht ein bisschen umständlicher ist, als ein “normaler” Einkauf – es lohnt sich. Denn schließlich können wir so unseren Lieblings-Händler unterstützen, der dafür sorgt. dass wir wirklich (fast) alles bekommen, was wir uns wünschen. 

Daher auch ein kleiner Appell: Haben wir Verständnis dafür, wenn mal etwas nicht so 100%ig klappt. Und vor allem: Habe wir Verständnis für die Regelungen, die im Laden gelten. Die hat sich der Inhaber nicht ausgesucht – er muss sie nur Umsetzen, um ein bisschen etwas verdienen zu können!

Geschäfte, die eine Form von Click & Collect anbieten, werden auf amberg-liefert.de in den kommenden Tagen mit diesem Logo gekennzeichnet. 

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