MPK beschließt neue Regelungen

Heute Vormittag hat die Ministerpräsidentenkonferenz erneut getagt und teils deutliche Verschärfungen der aktuellen Corona-Regeln beschlossen. Die Beschlüsse sollen als Mindeststandards in den den Bundesländern gelten, Bayern geht im Normalfall noch darüber hinaus.

Hier gibt es eine schnelle Übersicht über die Entscheidungen: 

2Gim Einzelhandel

Künftig werden im Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Ausgenommen sind lediglich Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken und Drogerien). Die Geschäfte sollen den Zutritt kontrollieren. 

2G in Restaurants und Kultureinrichtungen

Für Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (z.B. Kinos, Theater und Restaurants) sollen inzidenzunabhängig nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden (2G). Gegebenenfalls kann zusätzlich ein negativer Corona-Test erforderlich sein (2Gplus). In Bundesligastadien wird die Zuschauerzahl auf 15.000 begrenzt, in Bayern bleibt es bei Geisterspielen. 

Clubs und Diskotheken

Sie sollen in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 350 geschlossen werden. 

Großveranstaltungen

Geplant ist eine Obergrenze, die bei maximal 10.000 Personen liegt. Eine Einigung über die genaue Höhe steht hier noch aus. Grundsätzlich soll aber die 2G-Regel gelten. Auch hier kann gegebenenfalls ein negativer Test notwendig werden.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen teilnehmen, sollen aktuellen Meldungen zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahren seien von der Regel ausgenommen. Für private Zusammenkünfte, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen, sollen die Einschränkungen nicht gelten. Bedeutet: Sobald ein Ungeimpfter an so einem Treffen teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für alle Teilnehmer unabhängig von Impfstatus

Maskenpflicht in Schulen

Sie gilt künftig in allen Schularten und Klassensntufen.

Impfpflicht

Eine einrichtungsbezogene Impflicht kommt höchstwahrscheinlich. Das betrifft beispielsweise Krankenhäuser und Kliniken sowie Alten und Pflegeheime. Eine allgemeine Impfpflicht wird wohl kommen, anvisiert ist sie derzeit für Februar 2022.Dazu soll der Ethikrat bis Jahresende eine Empfehlung erarbeiten, der Bundestag soll ohne Fraktionszwang drüber abstimmen.

Wer darf impfen?

Ärzte sollen kurzfristig Impfungen an Apotheker oder an Pflegekräfte, etwa in Altersheimen, delegieren können. In den kommenden Tagen soll der Kreis der berechtigten Personen auf Zahnärzte und Apotheker*innen ausgeweitet werden.

Gültigkeit des Impfstatus

Er soll verkürzt werden. Das bedeutet, es wird begrenzt, wie lange eine vollständig immunisierte Person auch als geimpft gilt. Noch ist nicht klar, auf welche Dauer dieser Status verkürzt werden soll – derzeit wird von neun Monaten gesprochen.

Bund-Länder-Krisenstab

Der neue underweiterter Krisenstab ist direkt im Kanzleramt angesiedelt. Er soll sich unter anderem täglich mit den Problemen der Impfkampagne beschäftigen. Dazu gehörten etwa die Logistik und die Verteilung der Vakzine. Geleitet wird dieser Krisenstab von einem Bundeswehr-General.

Böller- und Verkaufsverbot für Feuerwerk

In diesem Jahr wird es ein generelles Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester geben. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.

Zudem soll auch das Infektionsschutzgesetz nochmals bearbeitet werden. Über die genauen Maßnahmen besteht noch keine Einigung. Die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen, die vor dem 25. November in Kraft getreten sind, soll auch über den 15. Dezember hinaus weiter gelten. Damit wären in Regionen mit besonders hoher Inzidenz weiter teilweise Lockdowns möglich.

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