Es gilt nämlich eine sogenannte “Notbremse”: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, dann werden die Lockerungen wieder zurückgenommen. In diesem Fall dürfen nur noch die für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Geschäfte öffnen, also etwa Lebensmittelläden, Drogerien und Apotheken. Geschäfte, die geschlossen bleiben müssen, dürfen jedoch “Click & Collect” anbieten. Die Kunden können also vorbestellte Ware abholen. Für die Abholung darf das Geschäft nicht geöffnet werden. Das Abholen ist nur an einem Abholschalter unmittelbar am Eingang möglich oder außerhalb des Geschäfts. Auch Gegenstände, die zur Reparatur gebracht werden, also etwa Schuhe, dürfen an solch einem Schalter abgegeben werden.