Schuhgeschäfte dürfen wieder öffnen

Die Schuhgeschäfte in Bayern dürfen ab sofort wieder öffnen. Das heute (01.04.2021) der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. geklagt hatte ein Schuhhändler aus Schweinfurth. 

Die Richter kamen zu der Ansicht, dass Schuhe den Waren des täglichen Lebens zuzurechnen sind. Somit dürfen sie auch dann geöffnet bleiben, wenn, wie derzeit in Amberg, der Inzidenzwert deutlich über 100 liegt. Im Urteil heißt es sinngemäß, Schuhe seinen vor allen auch für die Ausübung vieler Berufe unerlässlich und würden (quasi als Sportgerät) zur Gesunderhaltung beitragen! Auch Kinder brauchen öfter neue Schuhe – ganz einfach, weil die alten zu klein sind. 

"Der "täglichen Versorgung" dienen Ladengeschäfte nicht erst dann, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn "täglich" auftretenden Bedarfs jedes einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit "täglich" eintreten kann."

Staatregierung will prüfen

„Die Staatsregierung hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen und prüft den weiteren Handlungsbedarf.“ heißt es aus der Staatskanzlei. Es bleibt also abzuwarten, ob die entsprechende Verordnung nun angepasst wird, oder man den Richterspruch so akzeptiert. Bis zur endgültigen Klärung aber steht der Öffnung erstmal nichts entgegen, Schuhgeschäfte werden also defacto (vorerst) Babyfachgeschäften und Buchhandlungen gleichgestellt.

Auch in Amberg hat die Meldung schnell die Runde gemacht. Wie und welche Schuhgeschäfte nun sofort öffnen werden, ist noch nicht bekannt. Einige Händler aber haben sich bereits dazu entschlossen, wieder aufzusperren. So hat zum Beispiel Intersport Lange seine Schuhabteilung bereits wieder geöffnet und ermöglicht Einkaufen ohne vorherige Anmeldung direkt im Laden unter Beachtung der gültigen Hygieneregeln. Allerdings ist tatsächlich nur die Schuhabteilung von der Öffnung betroffen, der Rest des Ladens befindet sich wie bisher im Lockdown.