Die Richter kamen zu der Ansicht, dass Schuhe den Waren des täglichen Lebens zuzurechnen sind. Somit dürfen sie auch dann geöffnet bleiben, wenn, wie derzeit in Amberg, der Inzidenzwert deutlich über 100 liegt. Im Urteil heißt es sinngemäß, Schuhe seinen vor allen auch für die Ausübung vieler Berufe unerlässlich und würden (quasi als Sportgerät) zur Gesunderhaltung beitragen! Auch Kinder brauchen öfter neue Schuhe – ganz einfach, weil die alten zu klein sind.