Auch wenn derzeit das Konzept “Click & Meet” wegen der hohen Inzidenzwerte eine Pause macht – die Amberger Testzentren bleiben auch weiterhin geöffnet.
Wie bisher auch, bleibt ein Test pro Woche kostenlos. Allerdings sind die Tests NUR NACH VORHERIGER ANMELDUNG möglich. Die Testergebnisse werden dem Getesteten schriftlich (elektronisch) mitgeteilt. Die Ergebnisse können für viele verschiedene Zwecke verwendet werden und behalten ihre Gültigkeit in der Regel für 48 Stunden.
Die genauen Regelungen der Staatsregierung
Die in Apotheken oder außerhalb von Apotheken durch geschultes Apothekenpersonal vorgesehenen SARS-CoV-2-Testungen sollen ausschließlich bei Personen ohne Symptome einer SARS CoV-2-Infektion durchgeführt werden. Sämtliche zu testenden Personen haben die jeweils geltende Regelung zur Maskenpflicht nach der Infektionsschutzmaßna hmenverordnung einzuhalten, soweit das mit der Testduchführung vereinbar ist. Außerdem wird eine Händedesinfektion vor Betreten der Räumlichkeiten empfohlen.
Erscheint eine Person mit Symptomen, so muss diese an eine niedergelassene Ärztin bzw. einen niedergelassenen Arzt oder ein lokales Testzentrum verwiesen werden.
Wird eine Person negativ getestet, so ist in der Regel nichts weiter zu veranlassen – der Person ist das Ergebnis schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
Wird eine Person positiv getestet, so ist dieser Person eine Bescheinigung über das Testergebnis auszustellen und darauf hinzuweisen, dass eine Nachtestung mittels PCR-Test bei einer niedergelassene Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt oder in einem lokalen Testzentrum erfolgen sollte und dass die positiv getestete Person (und deren Haushaltsangehörige) sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben muss. Ein Hinweisblatt „Ergänzende Information zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 25. Februar 2021, Az. GZ6a-G8000 2021/505-8“ das an die positiv getesteten Personen ausgehändigt werden soll, ist auf der Homepage des StMGP
veröffentlicht.
Die KÄFER APOTHEKEN haben einen Flyer vorbereitet. mit dem Händler (sobald “Click & Meet) wieder erlaubt ist) ihre Kunden auf die Testpflicht und die Testmöglichkeit in der Innenstadt hinweisen können.