Die neue “Bundesnotbremse” greift auch in Amberg. Derzeit liegen wir deutlich über den relevanten Grenzen. Doch auch die bisherigen Regelungen (auch die waren erst knapp zwei Wochen in Kraft) wurden noch einmal verschärft und entsprechen nun, was den Einzelhandel Betrifft, den neuen bundesweiten Vorgaben.
Hier eine schnelle Übersicht:
Einkaufen mit Terminvereinbarung - das sogenannte Click & Meet - ist nur noch bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von maximal 150 erlaubt. Bisher lag die Grenze in Bayern bei 200.
Das bedeutet: Ab einer Inzidenz von 150 ist nur ausschließlich Click & Collect erlaubt!
Weiterhin müssen Kunden für den Zutritt zum Laden einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Ab sofort darf auch ein PCR-Test höchstens vor 24 Stunden vorgenommen worden sein (statt bisher 48 Stunden). Antigenschnell- oder Selbsttests durften bisher schon maximal 24 Stunden alt sein.
Aktuelle zertifizierte Testzentren finden Sie unter testen.amberg.de
Personen, die bereits beide Impfdosen gegen das Coronavirus erhalten haben, brauchen künftig generell KEINE Tests mehr. Die entsprechenden Vorschriften für den Einzelhandel entfallen für diese Personengruppe ebenfalls ab sofort.
Für alle Handel- und Dienstleistungsbetriebe gilt bei einer Inzidenz von mehr als 100: Es dürfen nur noch halb so viele Kunden wie bisher im Laden sein: einen Kunden pro 20 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie zusätzlich einen Kunden pro 40 Quadratmeter für die übrige Verkaufsfläche.
Bei einer Inzidenz über 100 brauchen Kunden beim Friseur oder bei der Fußpflege möchte künftig neben einer Terminbuchung auch einen negativen Corona-Test. Der darf höchstens 24 Stunden zuvor alt sein. Ab sofort gilt dort auch für die Mitarbeiter die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen - bisher durften sie im Gegensatz zu Kunden auch eine medizinische Maske verwenden.
Bisher war Hand-, Nagel- und Gesichtspflege in Bayern noch erlaubt. Das wird in der Verordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums jetzt nicht mehr als gestattete Ausnahme erwähnt. Laut IHK in Bayern ist Hand-, Fingernagel- und Gesichtspflege "auch zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen Zwecken nicht mehr gestattet".
Hinweis! Gesichtspflege (wie z.B. Aknebehandlung und Ausreinigung) sind beim Dermatologen und Heilpraktiker nach wie vor erlaubt.
Das bayerische Kabinett hat heute beschlossen, dass ab sofort Gartencenter und Blumenläden wieder öffnen – unabhängig von der aktuellen Inzidenz! Ein negativer Coronatest ist dafür nicht notwendig!
Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass auch Buchhandlungen wieder öffnen dürfen – unabhängig von der aktuellen Inzidenz! Ein negativer Coronatest ist dafür nicht notwendig!
Vom Fotografen über den Schuhmacher bis zu den Schneidereien, Reparaturdienste im Bereich Telekommunikation, Autovermiet-Stationen und ähnliches, die bis dato nicht öffnen konnten, dürfen wieder öffnen!
Keine Änderungen gibt es hingegen in diesen Bereichen:
- Gastronomie (Abholung & Lieferung erlaubt)
- Baumärkte
- Apotheken
- Musikunterricht
Lockerungen erst nach fünf Tagen unter der Inzidenz 100
Während die Corona-Notbremse verpflichtend greift, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt drei Tage den Grenzwert von 100 überschritten hat, geht es in die andere Richtung langsamer: Für Lockerungen muss die Kommune fünf Tage in Folge unter 100 liegen.
Modellversuche vorerst gestoppt!
Auch Amberg hatte sich ja als Modellstadt beworben, um mit einem ausgeklügeltem Testkonzept Handel und Gastronomie öffnen zu können. Doch auch daraus wird – zumindest vorerst – nichts. Die Versuche wurden bayernweit gestoppt. Der Hintergrund ist auch hier die “Bundesnotbremse”: Das Bundesgesetz sehe keine Grundlage für entsprechende Versuche, somit seien diese nicht mehr zulässig, heißt es in der Begründung des bayerischen Gesundheitsministeriums.
Ab sofort ist direkt auf der Startseite der aktuelle Inzidenzwert für die Stadt Amberg zu sehen.
So können Sie immer schnell sehen, welcher Grenzwert gerade erreicht wurde.