

in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich öffentlicher Nahverkehr
Maskenpflicht entfällt in privaten Räumlichkeiten, am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch
keine Kontaktbeschränkung
keine Kontaktbeschränkung. In geschlossenen Räumen: 3-G-Regelung, Maskenpflicht
Maskenpflicht
3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht
keine Kontaktbeschränkung, 3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht
keine Kontaktbeschränkung, Kontaktdatenerfassung
geschlossen
3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht
geöffnet
3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht
3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht
keine Kontaktbeschränkung. Ab 1000 Personen: Maskenpflicht im Eingangsbereich, Kontaktdatenerfassung
keine Kontaktbeschränkung, Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung ab 1000 Personen
ohne Beschränkungen
3-G-Regelung, Maskenpflicht
keine Kontaktbeschränkung. Ab 1000 Personen: Maskenpflicht im Eingangsbereich, Kontaktdatenerfassung
keine Kontaktbeschränkung, Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung ab 1000 Personen
Präsenzunterricht, Maskenpflicht auch am Platz
geöffnet
3-G-Regelung
3-G-Regelung, Maskenpflicht
3-G-Regelung, Maskenpflicht, höchstens 15 Personen
keine Beschränkungen. Ausnahme: Aussegnungshalle Waldfriedhof beschränkt auf höchstens 30 Personen

Heutiger Inzidenzwert


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