Was gilt denn jetzt? Eine Übersicht.

Seit 02. September gelten neue Regelungen in Bayern, wenn es um Einschränkungen wegen des Corona-Virus geht. Die Inzidenz als einzig maßgebliche Größe für Einschränkungen hat ausgedient – ab sofort gilt die Corona-Warnampel. Aber was genau hat das für Auswirkungen für Amberg? Einige! hier eine schnelle Übersicht:

in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich öffentlicher Nahverkehr
Maskenpflicht entfällt in privaten Räumlichkeiten, am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch

keine Kontaktbeschränkung

keine Kontaktbeschränkung. In geschlossenen Räumen: 3-G-Regelung, Maskenpflicht

Maskenpflicht

3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht

keine Kontaktbeschränkung, 3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht

keine Kontaktbeschränkung, Kontaktdatenerfassung

geschlossen

3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht

geöffnet

3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht

3-G-Regelung, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht

keine Kontaktbeschränkung. Ab 1000 Personen: Maskenpflicht im Eingangsbereich, Kontaktdatenerfassung

keine Kontaktbeschränkung, Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung ab 1000 Personen

ohne Beschränkungen

3-G-Regelung, Maskenpflicht

keine Kontaktbeschränkung. Ab 1000 Personen: Maskenpflicht im Eingangsbereich, Kontaktdatenerfassung

keine Kontaktbeschränkung, Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung ab 1000 Personen

Präsenzunterricht, Maskenpflicht auch am Platz

geöffnet

3-G-Regelung

3-G-Regelung, Maskenpflicht

3-G-Regelung, Maskenpflicht, höchstens 15 Personen

keine Beschränkungen. Ausnahme: Aussegnungshalle Waldfriedhof beschränkt auf höchstens 30 Personen

Heutiger Inzidenzwert

7-Tage-Inzidenz in der Stadt Amberg, Stand 00:00 Uhr
Quelle: Robert Koch-Institut (RKI)
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