Die Apotheke St. Marien hat mit der OTH eine Sondervereinbarung getroffen. Somit können sich Studierende der Hochschule auch weiterhin kostenlos auf eine Covid-19-Infektion testen lassen. Diese Vereinbarung gilt (vorerst) bis Ende November. Zum Testtermin muss ein Studentenpass vorgelegt werde.
Auch sonst gibt es weiterhin Personengruppen, die sich kostenlos testen lassen können:
Testung nur mit Testtermin und Ausweisdokument möglich!
Was ändert sich ab 11. Oktober 2021?
Am 11. Oktober 2021 endet der generelle Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung auf Covid-19.
Die Testungen werden mit Berechtigungsschreiben weiterhin kostenfrei sein für:
– Kinder unter 12 Jahren (Lichtbildausweis erforderlich)
– Kinder im Alter von 12 – 17 Jahren bis 31.12.2021 (Lichtbildausweis erforderlich)
– Studenten bis 30.11.2021 (Studentenausweis erforderlich)
– Schwangere generell bis 31.12.2021 (Mutterpass erforderlich)
– Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel ab 01.01.2022 (Mutterpass erforderlich)
– Personen, die eine Freitestung zur Beendigung der Quarantäne benötigen (Schreiben des Gesundheitsamts erforderlich)
– Personen, die nicht geimpft werden können (Bescheinigung vom Arzt erforderlich)
Für Selbstzahler gibt es die Testung mit Zertifikat für 15 € an, zahlbar in bar direkt vor Ort beim Testtermin.
Was muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument sowie ggf. eine Kopie Ihres Berechtigungsschreibens mit. Diese wird zur Dokumentation Ihres kostenfreien Testanspruchs benötigt und einbehalten.
Wann kann ich mich testen lassen?
Es gibt tägliche Testtermine. Diese sind wie folgt:
Montag – Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 8:00 – 16.00 Uhr
Sonntag: 10:00 – 16:00 Uhr