Wie der Weg in die Normalität aussehen soll

Der wichtigste Satz gleich vorne weg: „Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden.“

Planen die Bundesländer also die große Öffnungsoffensive? Jein: Am Mittwoch treffen sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz. Dort soll ein Fahrplan vorgestellt werden, wie der Weg zurück in die Normalität aussehen soll. Zwar sind die Inzidenzzahlen jetzt mitten in der vierten Corona-Welle auf einem absoluten Rekordniveau – allerdings ist es gelungen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Experten rechnen damit, dass das auch so bleibt. Deshalb sehen viele Verantwortliche jetzt die Zeit gekommen, die Rücknahme bestimmter Maßnahmen vorzubereiten. 

Dazu haben die Ministerpräsidenten eine Beschlussvorlage erarbeitet, die am Mittwoch verabschiedet werden soll. Heute wurden die Inhalte bekannt, nach übereinstimmenden Berichten soll die Rücknahme der Maßnahmen stufenweise bis zum 20. März erfolgen:

Schritt eins bis 04. März

Zuerst soll nur mäßig gelockert werden:

  • Bundesweit soll der Zugang zum Einzelhandel “für alle Personen ohne Kontrollen” ermöglicht werden
  • geltende Kontaktbeschränkungen von  Geimpften und Genesenen sollen deutlich gelockert werden. So heißt es wörtlich: “Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit bis zu [20] Personen werden möglich sein. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind wie bisher hiervon ausgenommen”. (die [20] soll noch diskutiert werden und ist nicht final)
Schritt zwei ab dem 04. März

Im zweiten Schritt sollen Regelungen für die Gastronomie und für Veranstaltungen gelockert werden: 

  • In Gastronomie und Hotels soll dann 3G gelten (Zugang für Geimpfte, Genesene und Menschen mit tagesaktuellem Test). 
  • Diskotheken, Bars und Clubs („Nachgastronomie“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
  • Auch bei Großveranstaltungen wie z.B. Fußballspielen soll dann 2G oder 2G-Plus gelten. Im Papier heißt es dazu: „Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2G-Plus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.“ (in Bayern ist diese Regelung teils schon jetzt gültig!)
  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von [40] Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von [4.000] Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
  • Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von [60] Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von [25.000] Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
Schritt drei ab dem 20. März

Im letzten Schritt sollen “alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmenentfallen. Gelten soll dieser “Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung”.

Außerdem soll die Home-Office-Pflicht wegfallen, Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).

Welche Regeln bleiben

In dem Entwurf werden aber auch Regelungen beibehalten. 

  • Als sogenannte “niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahme” soll die Maskenpflicht beibehalten werden, die Länder können dann selbst darüber entscheiden, welche Art von Masken dann wo vorgeschrieben werden.
  • Weitere Öffnungsschritte sind den Bundesländern vorbehalten.
Das große ABER

In den vergangenen Ministerpräsidentenkonferenzen wurden immer wieder Dinge besprochen und vereinbart, die von einzelnen Bundesländern nicht oder anders umgesetzt wurden. Besonders Bayern schlug öfter einen ganz anderen Weg ein, zuletzt mit der Rücknahme einzelner Maßnahmen, obwohl die Länderchefs vereinbart hatten, vorerst nicht zu lockern. Ob also der Fahrplan, den die MPK verabschieden will, tatsächlich auch für uns in Bayern gilt, ist fraglich – vor allem, weil zum Teil Lockerungen eben bereits vorgezogen wurden. 

Außerdem handelt es sich eben bislang nur um einen Entwurf, einige Details können und werden sich ändern. Besonders Zahlen und Grenzwerte sind noch nicht fix. 

ZUSAMMENFASSUNG

Ein Entwurf für die MPK sieht vor: 

  • Keine Kontrollen des Impf- oder Genesenstatus im Einzelhandel
  • private Treffen mit 20 statt wie bisher 10 Personen (geimpft oder genesen)
  • 3G in der Gastronomie und in Hotels
  • Öffnung der Nachtgastronomie (Clubs, Bars und Diskotheken)
  • mehr Zuschauer bei Sport- und Großveranstaltungen (wahrscheinlich 2G oder 2G+)
  • Wegfall “tiefgreifenderer Schutzmaßnahmen”
  • Wegfall der Homeoffice-Pflicht
  • Maskenpflichten bleiben bestehen
HINWEIS

Bisher ist das nur ein Entwurf, darüber wird am Mittwoch bei der MPK entschieden. Ob Bayern diese Entscheidungen dann umsetzt, ist offen!
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