UPDATE: Faktencheck zu Bergwirtschaft

Der anstehende Bürgerentscheid zum Thema “Bergwirtschaft” ist wohl das Thema, das die Amberger derzeit am heftigsten beschäftigt. Befürworter und Gegner des Projekts liefern sich einen erbitterten Schlagabtausch. Nun meldet sich erstmals die Kirchenverwaltung Mariahilfberg mit Fakten zu Wort.
meinamberg.de veröffentlich die Statements der Kirchenverwaltung, die sie selbst als “Fakencheck” auf ihrer Homepage publiziert hat, im Wortlaut ohne Kommentare.

Dem Faktencheck der Kirchenverwaltung wurden nur Aussagen unterzogen, die die
Kirchenverwaltung unmittelbar betreffen, also das Auswahlverfahren und den
Erbbaurechtsvertrag.
Zu anderen kursierenden Spekulationen wird die Kirchenverwaltung keine Aussagen treffen,
auch wenn sie sie für grenzwertig hält, da gegen den Kirchenpfleger noch ein
außergerichtliches Verfahren eines Berliner Medienanwalts, der von Herrn XXX von der
IG Unser Berg beauftragt worden ist, läuft. Dem Kirchenpfleger wurden 6.000 € Strafe
angedroht, weil der Sprecher der IG Unser Berg vom Kirchenpfleger angeblich der Lüge
bezichtigt worden sein soll.

Die Stiftungsaufsicht der Diözese hat der Kirchenverwaltung Mariahilfberg
untersagt, die Bergwirtschaft selbst zu sanieren oder Mittel der Stiftung für
eine Sanierung zu verwenden. Sanierung, Unterhalt und Betrieb sei nicht
Aufgabe einer Kirchenstiftung. Trotz intensiver Gespräche mit dem damaligen
Generalvikar konnte hier keine Änderung für die Kirchenstiftung erreicht
werden.
Ein Verstoß gegen diese Anordnung würde stiftungsaufsichtliche Maßnahmen
zur Folge haben, bis hin zu Schadensersatzforderungen gegen die Mitglieder
der Kirchenverwaltung. Die Kirchenverwaltung sah deshalb von einem
eigenen finanziellen Engagement ab und entschied sich, im Rahmen eines
offenen Auswahlverfahrens einen Investor zu suchen.

Die Kirchenverwaltung Mariahilfberg ist verantwortlich für die Kirchenstiftung
Amberg Mariahilfberg und das Stiftungsvermögen, das entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben zu erhalten ist. Eine einfache Vergabe an einen
potenziellen Interessenten, ohne Gegenangebote, hätte den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widersprochen.
Deshalb hat sich die Kirchenverwaltung für ein offenes Auswahlverfahren
entschieden, mit verschiedenen Auswahl- und Entscheidungskriterien. Eines
davon war auch die Finanzierung der Maßnahme.
Das Angebot der Brauerei Bischofshof sah vor, dass sich die Kirchenstiftung an
der Finanzierung der Maßnahme beteiligt. Wie oben dargestellt war es der
Kirchenstiftung aber untersagt, eigene Mittel für die Gaststätte zu verwenden,
weshalb die Brauerei Bischofshof insoweit nicht zum Zug kommen konnte.
Eine andere Entscheidung war aus kirchenrechtlichen und stiftungsrechtlichen
Gründen nicht möglich. Andernfalls hätte die Kirchenverwaltung rechtswidrig
gehandelt.

Der Kirchenverwaltung ist es verwehrt, selbst in die Gaststätte zu investieren,
so dass ihr keine andere Wahl blieb, als nach einem Investor zu suchen. Dafür
wurde ein Auswahlverfahren gewählt, mit verschiedensten Auswahlkriterien,
wie z. B. Gebäuderestwert, bauliche Maßnahmen, Betriebskonzept. Ein
Kriterium war natürlich auch die Höhe des künftigen Erbbauzinses, den der
Investor bereit war zu zahlen. Dieser Erbbauzins muss angemessen und
verkehrsüblich sein. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, das
Stiftungsvermögen zu erhalten, ist für den Erbbauzins der Verkehrswert
zugrunde zu legen. Das ist geschehen. Die Kirchenstiftung finanziert sich zu
einem großen Teil durch das Bergfest und diesen Erbbauzins. Mit diesen
Einnahmen müssen alle laufenden Kosten für die Kirche und das Kloster
bestritten, und Rücklagen gebildet werden, um anstehende Investitionen
durchführen zu können. Deshalb musste auch der Erbbauzins als Kriterium in
das Auswahlverfahren mit einbezogen werden. Da auch viele der anderen
Entscheidungskriterien für das Angebot von Herrn Fellner sprachen, erhielt
dieser den Zuschlag im Auswahlverfahren. Die Erbbauzinszahlungen war nur
eines von verschiedenen Auswahlkriterien.

Einordnung der Kirchenverwaltung: Hätte die Kirchenverwaltung anders gehandelt, hätte sie gegen geltendes
Recht verstoßen und man hätte ihr zu Recht vorwerfen können, das
Stiftungsvermögen nicht ordentlich verwaltet zu haben. Das der
Kirchenverwaltung als Profitgier auszulegen, zeugt von mangelnder Sach- und
Rechtskenntnis.  

Das Angebot der Brauerei Bischofshof vom 09.05.2018 sah nicht nur eine
Sanierung vor, wie von den Gegnern der Maßnahme glauben gemacht werden
soll, sondern auch eine Erweiterung der Gasträume, wobei die Terrasse zur
Stadt aufgeben und die Fläche den Gasträumen zuschlagen werden sollte.
Dies wurde von der IG Unser Berg nie kommuniziert.

Einordnung der Kirchenverwaltung: Die Erweiterung der Gasträume würde ein baurechtliches Verfahren auslösen,
so dass mit Baumaßnahmen in kürzester Zeit nicht gerechnet werden kann.

Der Investor will deutlich weniger Autos direkt vor der Bergwirtschaft stehen
haben wie früher. Dazu ist im Erbbaurechtsvertrag Folgendes geregelt:
Die Vertragsteile verpflichten sich, die Zufahrt so zu beschränken, dass sie nur
für Lieferverkehr, Zufahrt für Menschen mit körperlichen Einschränkungen,
für den Erbbauberechtigten, den Pächter, zum Be- und Entladen von
Übernachtungsgästen und sonst einzelne besondere Fahrzeuge, wie z.B.
Brautauto, verwendet werden darf.

Zwischen Herrn Fellner und der Kirchenverwaltung wurde am 27.12.2018 vor
einem Notar ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen, der für beide Seiten
verbindlich ist. Wie bei solchen Verträgen üblich, gibt es zwar
Ausstiegsklauseln, diese sind aber an konkrete Voraussetzungen gebunden.
Solange diese Voraussetzungen nicht vorliegen, sind beide Vertragsparteien
an den Erbbaurechtsvertrag gebunden.
Die Kirchenverwaltung Mariahilfberg ist ein seriöser Vertragspartner, der sich
an Vereinbarungen und Verträge hält, und deshalb nicht vertragswidrig vom
Erbbaurechtsvertrag zurücktritt, solange nicht entsprechende
Voraussetzungen vorliegen, was derzeit nicht der Fall ist. Dies gilt in gleichem
Umfang für Herrn Fellner.

Fazit der Kirchenverwaltung
UPDATE
Brauerei Bischofshof distanziert sich von der IG Unser Berg

Die Brauerei Bischofshof sieht aktuell für sich keinen Handlungsbedarf für die Bergwirtschaft auf dem Mariahilfberg. Das hat die Brauerei der IG Unser Berg mit Schreiben vom 07.06.2022 mitgeteilt.
 Darüber hinaus heißt es im Schreiben der Brauerei Bischofshof an die IG Unser Berg wörtlich:
 
"Wir bitten Sie deshalb eindringlich, jegliche Kommunikation über uns und unsere Interessen zu unterlassen. Die Berichterstattung entspricht so nicht unseren Aussagen und Absichten. Das kann beim Leser einen falschen Eindruck erwecken."
 
Gezeichnet ist das Schreiben von der Geschäftsführerin und dem Verkaufsleiter Gastronomie. Dies ist offizielle Meinung der Brauerei Bischofshof.

Damit fällt auch die Behauptung in den Medien, Bischofshof würde sofort mit der Sanierung beginnen können und eine sofortige Renovierung wäre möglich.

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